Volltext: Geschichte des Cistercienser-Klosters Wilhering

am 25. d. M. meldete, sich entschuldigend, daß er ohne dessen 
Vorwissen die Wahl angenommen, mit der großen Gefahr, in 
welcher ein hauptloscS Kloster schwebe, und bittend, ihn und 
seinen Convent, wie von Alters her, empfohlen seyn zu lassen, 
und ihm als gehorsamen Sohne das Wahldecret zu schicken. 
Ein Roß zu übersenden nach altem Gebrauch sey gegenwärtig 
nicht möglich, deßhalb möchte er sich begnügen mit einer Ehrung 
von 52 ungarischen Gulden für sich, 6 fl. für den Convent und 
2 fl. für den Schreiber dcö Decretes. *) Ein sehr sprechendes 
Zeugniß für das schnelle Ueberhandnehmen des Protestantismus, 
und die Lage, welche dem geistlichen, zumal dem Ordenöstande 
aus demselben erwuchs, ist ein Brief des päpstlichen Legaten, 
Peter Paul Vergerius, der in der Folge selbst zu dem 
neuen Glauben übertrat. Auf einem Besuche zu Wilhering am 
24. Juli 1555 ertheilte er dem Abbte Erlaubniß, außerhalb des 
Klosters sich eines anständigen weltlichen Kleides bedienen zu 
dürfen, und an den Fasttagen Fleisch zu essen, denn, wird 
als Grund beigefügt, es habe die Bosheit der Ketzerei dermas¬ 
sen überhand genommen, daß Ordensgeistliche, welche in Mönchs¬ 
kleidung einherschreiten, nicht nur dem Gelächter und der Ver¬ 
achtung eines jeden, sondern auch Unbilden und Beleidigungen 
ausgesetzt seyen, welche eS ihnen unmöglich machen, ohne Le¬ 
bensgefahr durch Städte und Länder zu reisen. **) Der Legat 
gestattet dem Abbte auch, einige Zeit vor der Reise sich den 
Bart wachsen zu lassen. 
Auch Abbt Peter mußte, wie sein Vorgänger, wieder zur 
*) Zur Veseitigung der Nachthelle, welche dem Kloster durch eine 
langere Dacanz erwachsen konnten, bevollmachtigte Abbt Johann 
von Ebrach 1539 bis auf Widerruf die Aebbte von Baumgar- 
tenberg, Engelszell imd Hohenfurt in solidum, bci den Abbt- 
wahlen zu Wilhering an feiner Statt den Worsih s« fiihren, 
doch mit Vorbehalt des Bestatigungsrechtcs. 
**) . . liis miserrimis temporibus in Austria et aliis Germaniae 
partibus liaereticae perversitatis nalignitatem usque adeo in¬ 
valuisse, ut religiosae et regulares personae in monachali 
habitu incedentes non modo irrisionibus et vilipendiis a qui¬ 
busdam etiam ignobilibus afficiantur, sed offensionibus et 
injuriis etiam plerumque gravissimis insectentur, ita ut ne¬ 
queant sine magno vitae discrimine . . ad civitates aliquas 
et provincias transmeare.
	        
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