Volltext: Vom 4. März 1915 bis zur Kriegserklärung (4.)

Nr. 59. 
Der Minister des Auswärtigen an den Botschafter in Wien. 
Rom. 1. April 1915. 
Der königliche Gesandte in Cetinje telegraphierte wie folgt: 
„Heute Nacht hat ein Aeroplan verschiedene Bomben ge¬ 
worfen, die leichte Schäden verursachten und vier Personen 
verwundeten. Swei Bomben fielen in der Nahe des könig¬ 
lichen Palastes. Die Bevölkerung ist in änßerste Unruhe 
versetzt." 
Ich bitte Ew. Exzellenz, sich zu Bunan gemäß der in 
meinem Telegramm vom 4. März (Dokument Nr. 36) ent¬ 
haltenen Instruktionen zu äußern. Sonnino. 
Nr. 60. 
Der Botschafter in Wien an den Minister des Auswärtigen. 
W i e n, 2. April 1915. 
Ich habe dem Baron Burian das Ergebnis der sorg¬ 
fältigen Prüfung mitgeteilt, der Ew. Exzellenz die von ihm 
als Grundlage eines Abkommens formulierten Vorschläge 
unterzogen habe, und indem ich mich im Sinne des Tele¬ 
gramms Ew. Exzellenz äußerte, ließ ich ihn wissen, jene Vor¬ 
schläge wären von Ihnen als unbestimmt, ungewiß und völlig 
ungenügend befunden worden, das Ziel zu erreichen, das die 
beiden verbündeten Mächte sich gesteckt hätten. Baron Burian 
sagte mir, mit dem Hinweis, daß Italien die Verpflichtung 
übernehmen solle, eine wohlwollende Neutralität in politischer 
und wirtschaftlicher Hinsicht zu bewahren, habe er auf die 
Bestimmungen des Artikels IV des Bundesvertrages Bezug 
nehmen wollen, aber er habe mit einer derartigen Forderung 
in keiner Weise verlangt, Italien solle so handeln, daß es sich 
der Gefahr von Repressalien seitens der anderen kriegführen¬ 
den Staaten aussetze. 
In bezug auf die Forderungen Ew. Exzellenz, Oesterreich- 
Ungarn solle sich hinsichtlich Albaniens desinteressteren, hob 
Baron Burian hervor, dies widerspräche den Interessen der 
Monarchie, die Italien selbst anerkannt habe durch die Tat¬ 
sache der von beiden Mächten kraft der bekannten Verständi¬ 
gung übernommenen Verpflichtung. Daher könne Oester- 
reich-ltngarn dieser Forderung nicht zustimmen. 
Baron Burian erkannte daraufhin an, daß die materielle 
Regelung der Fragen betreffs der staatlichen Investierungen 
in den abzutretenden Gebieten und das Ausmaß der auf 
Italien zu übertragenden Teilquote an der Staatsschuld eine 
Frage sei, die dem Hauptpunkte, d. h. der Frage des Um¬ 
fanges der abzutretenden Gebiete, durchaus untergeordnet 
fei. Es fei daher nutzlos, sich im gegenwärtigen Augenblick
	        
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