Volltext: Vom 4. März 1915 bis zur Kriegserklärung (4.)

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schiödenheit über den wichtigsten der Punkte zu beseitigen, die 
ich in meinem vorigen Telegramme als die Bedingungen 
sine qua non für den Beginn einer Diskussion bezeichnet 
habe, nämlich die vorherige Vereinbarung der unverzüglichen 
Ausführung des eventuellen Abkommens. Wie ich schon dar¬ 
gelegt Habe, erscheint diese Bedingung für uns wesentlich, weil 
ohne sie heute keine italienische Regierung die politische Kraft 
haben würde, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflich¬ 
tungen notwendig wäre. Dah^r würde es nicht bloß nutzlos, 
sondern schädlich sein, sich weiter noch in Unterhandlungen 
über eventuelle gegenseitige Verpflichtungen einzulassen, 
deren Ausführung dann doch nicht garantiert werden könnte. 
Ich halte mich in keiner Weise dabei auf, daß Baron 
Burian dabei verharrt, den Artikel VII wegen unserer Okku¬ 
pation des Dodekanesos und Valonas -anzurufen. Aus den 
schon dargelegten Gründen kann sich -die königliche Regierung 
in keine Erörterung über diese Angelegenheiten einlassen. Die 
erwähnte Zähigkeit kann aber als erneuter Beweis für die 
geringe Wahrscheinlichkeit des Gelingens dienen, die ange¬ 
sichts der gegenwärtigen Dispositionen der k. und k. Regie¬ 
rung die Wiederaufnahme der allgemeinen Verhandlungen 
über die Kompensationen gemäß Artikel VII im Augenblick 
haben würde. Sonnino. 
Nr. 45. 
Der Botschafter in Wien an den Minister des Auswärtigen. 
Wien, 16. März 1915. 
Ich habe dem Baron Burian die Ausführungen Ew. 
Exzellenz in bezug auf seine mir in der vorigen Unterredung 
abgegebene Erklärung dargelegt. Indem ich aus den Haupt¬ 
punkt zurückkam, über den ich zu ihm in der besagten Unter¬ 
redung gesprochen hatte, nämlich die Vereinbarung unver¬ 
züglicher Ausführung des eventuell zu treffenden Ab¬ 
kommens, drückte ich mich im Sinne des erwähnten Tele¬ 
gramms aus. Baron Burian sagte mir, wenn er auch bezüg¬ 
lich der dem Worte „accord prealable" zu gebenden Aus¬ 
legung nicht seine Meinung über diese Auslegung zu ändern 
vermöchte, so könne er mir gleichwohl erklären, daß, wenn ein¬ 
mal die Verhandlungen eingeleitet sein würden, die zu einem 
Abkommen führen sollen, er sie nicht stören würde, indem er 
während des gemeinsam für die Dauer eines Monats festzu¬ 
setzenden Termins jedwede militärische Aktion auf dem Balkan 
vermeiden lassen würde. In bezug auf die vorherige Fest¬ 
setzung der unverzüglichen Ausführung des Abkommens er¬ 
innerte Baron Burian an das, was er mir in der Unterredung 
vom vergangenen Freitag gesagt hatte, nämlich, daß der 
Artikel VII des Bündnisvertrags von einem präventiven Ab-
	        
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