Volltext: Die Altpfarre Taufkirchen an der Bram

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In Folge des a. 1859 erflossenen Gesetzes über die 
Freigebung der Gewerbe traten auch in der Gemeinde 
Sigharting mehrere neue Gewerbe ins Leben, nnd zwar 
erwirkte Joh. Mayer am Franzlgnte zu Unterhaigen 
Nr. 2 im Jahre 1862 das Schank- und Gastrecht; 
Simon Deistnger, Binder, für sein a. 1866 am Lederer- 
Berge ueuerbautes Haus Nr. 63 erwarb gleichfalls das 
Schankrecht; sein Nachfolger Ferdinand Rnholdinger 
richtete neben dem Gasthause eine zweite Hufschmiede auf; 
im Jahre 1860 erwarb Jos. Neuliuger für sein er¬ 
kauftes Haus Nr. 32 die Backgerechtigkeit; nach ihm erwarb 
Franz Müller im Jahre 1870 dieselbe für das Haus 
Nr. 36; Johann Metschir brachte auf das Haus Nr. 30 
die Schnittwaaren-Kramerei, später auf das Haus Nr. 32; 
im Jahre 1876 wurde selbe auf das Haus Nr. 58 
übertragen; Joseph Heinzl, erwirkte für sein a. 1874 
erkauftes Haus Nr. 66 am Lederer-Berg eine dritte 
Krämerei; und im Jahre 1888 Maria Ertl eine vierte 
Krämerei auf dem Hause Nr. 29; im Jahre 1886 richtete 
Jos. Fischer eine dritte Bäckerei auf u. s. w. 
Weiters: in Folge des ausgegebenen Gesetzes über 
die Aufhebung des Bestiftungszwanges und über die Frei- 
theilbarkeit des Grundes und Bodens, wurden wie all- 
wärts im Laude, auch in dieser Gegend umher viele An¬ 
wesen und Güter zerstückelt und vermetzgert, zum grossen 
Schaden der Vermetzgerten selbst und der Gemeinden; das 
Anstauberthum trieb seine Blüthen und entfaltete seine 
Thätigkeit. Auch in der Gemeinde Sigharting verfielen 
mehrere Anwesen der Zerstückelung, und zwar folgende: 
a) das Frauzen- Gut zu Wurmstobel, aus dessen 
34y2 Joch umfassenden Grnndcvmplcxe Laurenz Oedmayr 
bereits a. 1857 einen beträchtlichen Theil veränsserte, dessen 
Nachfolger Jos. Dalliuger und I. Höraudncr a. 1869 
und 1872 den Nest des Gutes vollends zertrümmerten. 
l>) a. 1872 wurde das Staudlergut des Paul 
Hedmayr durch Grundverlauf um die Hälfte verkleinert.
	        
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