Volltext: Th. 1 [= A. Geschichte von Schärding], H. 1 (Th. 1, Heft 1, 1887)

Zweiter Abschnitt. 
Die Kurg und der Ort Schärding im De sche der Ali¬ 
grafen von Formbach. 
egen die Mitte des 10. Jahrhunderts verlor sich allmählich die 
Gauverfassung durch die Immunitäten/) durch das Ueberhand- 
nehmen des Lehenwesens und durch das Erblichwerden des Gau- 
grafenamtes; die Gaue zerfielen und lösten sich in wirrer Begrän- 
znng in Comitate auf, theilweise schon mit Ansätzen zur Landes¬ 
hoheit, das Richteramt verwandelte sich in das Gerichtslehen, die 
große Masse der Gemeinfteien verschwand, die Letzteren schwanden 
zu Hörigen oder Schutzbefohlenen herab, die Ministerialen 
dagegen — ursprünglich Hörige — schwangen sich unter dem Einflüsse des Feudal¬ 
systems zu reisigen, waffenfähigen Leuten, zum Dienstadel, hinauf. Sonach 
bildete sich aus dem östlichen Theile des Rotahganes der Comitat Formbach- 
Schärding, itttb aus einem großen Theile des Traungaues, von der Roten- 
salah bis zur Traun und von dort wieder bis zum Hausruck hin, der Comitat 
Lambach —Wels heraus, und im Besitze dieser Herrlichkeiten, mit landes¬ 
hoheitlicher Ausprägung, finden wir die Formbacher, die aus dem fürst¬ 
lichen bajnvarischen Geschlechte der Anniona entsprossen, und mit den Mark¬ 
grafen von Braunschweig und Thüringen, mit den Kambnrgern, Rothenburgern 
in Franken, mit den Ortenbnrgern stammesverwandt, zu der mächtigsten Adels¬ 
familie in Ostbayern zählten2) und dieses ihres ausgedehnten, von der Vils über 
1) Die I m munität bestand darin, daß die auf den Gütern einer Kirche oder eines 
weltlichen Grundherrn ansässigen Leute der öffentlichen Gewalt des Gau - Gerichtes entzogen 
wurden und die Gerichtsbarkeit von nun an die Gericktsherren ausübten. I. Strnadt's Peuer- 
bach. pag. 70 und 93. 
2) C. Siegert's Grundlagen zur ältesten Geschichte des bayerichen Hauptvolksstammes 
und feiner Fürsten, 1854, S. 319. Die Herrlichkeit der Formbacher reickte auch über einen Theil 
des Matichgaues bis zum Hausruck-Berge hinauf; daher der für diesen zu beiden Seiten der
	        
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