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stören möchten. *) Noch vorher hielten die Herzoge in ihren Provinzen Landtage;
auf denselben ward ausgemacht, daß der Spruch rücksichtslos vollzogen und zu
diesem Geschäfte eine Commission von 25 Mitgliedern ausätzen drei Landschaften
ausgewählt werden soll.
Der 26. April 1429 war der Tag, an dem das zu Preßburg versammelte
kaiserliche Hofgericht den Erbstreit enscheiden sollte. Der Ausspruch lautete:
„Das Straubinger Land wäre eigentlich dem Kaiser und dem Reich ganz
und gar verfallen: dennoch hätte der Kaiser die Strenge des Rechtes
in Gnade gemildert und großmüthig seine eigenen Ansprüche fahren lassen und
dafür erkannt, daß die sämmtlichen Straubinger Erblande nach den Häup¬
tern in vier Theile sollen getheilt werden." Den Vollzug dieses
Spruches übertrug der Kaiser 25 Schiedsmännern; diese versammelten sich am
18. Juui zu Straubing und theilten mit Zuziehung von drei Herren aus jedem
Laudestheile, das ganze Erbschaftsgebiet in vier Theile, mit der Bestimmung, daß
nicht das Alter, wie Ludwig verlange, sondern das Los entscheiden solle, welchen
von den vier Theilen jeder Fürst bekomme.
Die Verlosung geschah am 29. Juni; Herzog Wilhelm erhielt das
I. Vierttheil mit vier Landgerichten, mehreren Städten und Vesten, und einem
Erträgnis von 1600 Pfund Regensburger Pfennigen; Herzog Ernst erhielt das
II. Vierttheil mit drei Landgerichten und einem Erträgnis von 1645 Pfunden; Herzog
Heinrich zog das III. Loos mit vier Landgerichten und einigen Vesten und mit
einem Ertrage von 1679 Pfunden; den IV. Theil bekam Herzog Ludwig;
darin lagen die Landgerichte Schärding, Dingolfing und Kirchberg, die Vesten
Neuhaus, Königstein und Lichtenstein, und gaben einen Ertrag von 1609 Pfunden,
d. i. 6896 fl. rheinisch. Zugleich erfolgte an Herzog Ludwig die Zurückgabe der
seit der Fehde vom Jahre 1419 ihm allmählich abgenommenen Schlösser und
Landschaften, so wie auch er alles herausgab, was er von den anderen Fürsten
noch im Besitze hielt?)
1) Schreiben des Kaisers Sigismund, Datum Preßburg, 18. November 1428 und
wiederholt zu Preßburg am 16. April 1429.
Oswald Mautner zum Katzenberg meldet dem Grafen Wilhelm von Montfort, Herrn
zu Tettnang dem Jungen, daß er dessen hofgerichtlichen Befehl, den Hanns Awssenholtz ze Purckhausen
auf Schärding und auf alles, was daselbst dem Herzoge Ludwig in Bayern und Grafen zu Mortany
gehört, anzuleiten, nachgekommen sei und dem genannten Awssenholtz Späne und Wasen aus
Grund und Boden des im Landgerichte Schärding gelegenen Dorfes Münträching, bei dem das
Hoch-Gericht liegt, nach kaiserlichem Hof-Gerichtsrechte überantwortet habe. 22. November 1436.
C. Lang, Regesta XIII, 389.
Kaiser Sigmund verschreibt dem Hannsen Ausemholcz um 2000 Mark Goldes Schärding
mit aller Zugehör; Herzog Ludwig, dem in der Theilung Schärding zugefallen war, will sich
des Besitzes von Schärding unterwinden; Hanns Ausemholcz klagt 1442 vor dem kaiserlichen
Hof-Gerichte zu Frankfurt, daß ihm die ausgelegt Summe von 2000 Mark Goldes gänzlich und
gar ausgerichtet werden möge. 1442. K. b. Neichsarchiv München.
2) Den 5. August 1429 erkannten die 25 Sckiedsmänner zu Recht, daß die Herzogs
Ernst und Wilhelm dem Herzoge Ludwig nichts zu entgelten haben an den Ausgaben um die
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