Volltext: Denkwürdigkeiten von Sankt Ursula in Linz

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anderen nützlichen Handarbeiten, in der Haushaltungskunde, im 
Zeichnen, Malen und Spritzen, in der französischen, englischen, ita— 
lienischen Sprache und in der Pädagogik.“ U 
Also viel Unterricht, aber kein Schultypus. Auch folgende Be— 
stimmungen desselben Prospektes sind erwähnenswert: Die Pension 
für einen Zögling beträgt per Monat 20 Gulden österr. Währung, 
welche vierteljährig voraus zu entrichten ist. Der Unterricht in den 
sämtlichen Normalgegenständen, im Zeichnen, Malen, in der franzö— 
sischen, englischen und italienischen Sprache und in den weiblichen 
Handarbeiten, die Reinigung der Wäsche und Bedienung sind in 
dem jährlichen Verpflegsbetrag inbegriffen. Andere Erfordernisse 
als Schulbücher, Arbeits-, Schreib- und Zeichenrequisiten, Arzt und 
Arzneimittel, Briefporto, Kaffee und Obst usw., kommen auf Kosten 
der Eltern, welche über genannte Auslagen vierteljährig Rechnung 
erhalten. Für die Erlernung der Musik ist das jährliche Honorar 
50 Gulden. Das zum Eintritte erforderliche Alter ist vom zurück— 
gelegten sechsten bis zum zurückgelegten zwanzigsten Lebensjahr. 
Das Schuljahr beginnt mit dem 16. September und schließt mit 
dem 15. Juli. Die Zöglinge können nur von ihren Eltern oder Vor— 
mündern ausgebeten werden und sollen von denselben abgeholt 
und in die Anstalt zurückgeführt werden. Diese Ausgänge sind ein— 
mal im Monate, und zwar in der ersten Woche am Sonntage ge— 
stattet, wenn der Zögling durch entsprechenden Fleiß und Fort— 
gang im Lernen es verdient; auch können die Eltern nur an diesem 
Tage ihre Anfragen stellen. 
Bald bekam aber auch das Internat eine förmliche Volksschule 
mit fünf Klassen und hiefür am 3. November 1882 das Oeffentlich— 
keitsrecht. Da aber diese innere Schule immer mehr auch von solchen 
Kindern besucht wurde, welche nicht im Pensionate wohnten, also 
keine Zöglinge waren, vielmehr bei ihren Eltern wohnend gegen 
Entrichtung eines Schulgeldes nur den Unterricht mit den Zög— 
lingen genossen, entschloß man sich, die innere der äußeren eben— 
bürtig zu organisieren, das heißt sie zu einer siebenklassigen zu er— 
weitern, was der k. k. Stadtschulrat im Dezember 1887 genehmigte. 
Nur ließ man in den nächsten Jahren wegen Mangels an Lehr— 
kräften die zwei oder drei untersten Klassen in der äußeren Schule 
unterrichten. 
Im Schuljahre 18091, 1892 wurde die innere Schule achtklassig 
und näherte sich hinsichtlich des Lehrplanes der drei obersten Klassen 
dem gesetzlichen Typus der Bürgerschule. Endlich wurde die förm— 
liche Teilung in fünf Volksschulklassen und drei Bürgerschulklassen 
durchgeführt und der so ausgestalteten Schule durch Ministerialerlaß 
vom 20. März 1899 das Oeffentlichkeitsrecht zuerkannt. 
Die Fortbildung der Pensionatsmädchen über 14 Jahren, so— 
weit sie nicht etwa noch in der Bürgerschule waren, führte im Jahre 
1900 zur Schaffung einer Töchterschule mit zwei Jahrgängen. Dabei
	        
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