Volltext: Denkwürdigkeiten von Sankt Ursula in Linz

begann, seither eine ebenfalls nur bescheidene Vermehrung erfuhr 
und daß es bei der Kürze der Zeit, die von jenem Termine an bis 
zu dieser Berichterstattung verfloß, nichts gegeben hat, was man den 
vorliegenden Denkwürdigkeiten von St. Ursula füglich anreihen 
könnte. 
Etwas anderes aber sei hier mitgeteilt, was mit dem Bruder— 
schaftsgedanken irgendwie zusammenhängt. Anschluß und Zusammen— 
schluß, Aggregation und Kongregation, sind ja der Grundgedanke 
der Bruderschaften (Konfraternitäten, Sodalitäten). Auch Ordens— 
genossenschaften stellen einen Zusammenschluß dar. Sie können 
aber untereinander wieder einen Anschluß suchen. Und so hat denn 
im Hinblicke darauf, daß die heilige Angela Merizia dem dritten 
Orden des heiligen Franziskus angehörte, und zum geistlichen Vor— 
teile der von ihr gestifteten Ordensgenossenschaft Papst Pius X. 
mit Dekret vom 30. Juni 1911 den Ursulinen die kanonische Aggre— 
gation an den dritten Orden des heiligen Franziskus gewährt, unbe— 
schadet der Autonomie und Unabhängigkeit des Ordensinstitutes. 
Dieser Aggregation war hinwiederum, noch unter Papst 
Leo XIII., eine Union, ein Verein, vorausgegangen, womit sich eine 
Anzahl Ursulinenklöster am 28. Oktober 1900 untereinander ver— 
banden, eine gemeinsame Oberleitung wählten, die in Rom ihren 
Sitz hat, und sich überdies eine Provinzeinteilung gaben, so daß 
nach Erfordernis eine Provinzoberin, beziehungsweise eine General— 
oberin gewählt wird. Auch das Linzer Kloster entschloß sich mit 
Zustimmung des Bischofs Franz Maria Doppelbauer, dieser römi— 
schen Union, die vom Papste unter den Schutz eines Kardinalpro— 
tektors gestellt wurde, beizutreten. Und so erklärt es sich, daß sein 
Noviziat, das früher in Linz selber war, aufhörte und die angehenden 
Linzer Ursulinen, nachdem sie als Kandidatinnen einige Zeit im 
Linzer Kloster waren, ihre zweijährige Probe in dem Provinzial— 
noviziate zu Münkendorf im Lande Krain machen; ebenso, daß das 
Linzer Kloster von der Provinzoberin und von der Generaloberin 
von Zeit zu Zeit visitiert wird, seinerseits aber auch auf die 
Provinzialats- und Generalatsgeschäfte Einfluß nimmt. 
12. Die Schule seit 1869. 
Das Reichsvolksschulgesetz vom Jahre 1869 lenkte den Jugend— 
unterricht in neue Bahnen. Volksschulen, zu deren Gründung oder 
Erhaltung nicht der Staat, das Land oder die Ortsgemeinde die 
Kosten ganz oder teilweise beitrugen, waren nach diesem Gesetze keine 
öffentlichen, sondern Privatanstalten. Eine solche war nun auch die 
Ursulinenschule in Linz. Doch mußten und müssen auch Privatlehr— 
anstalten, in welche schulpflichtige Kinder aufgenommen werden, 
dann Anstalten, in welchen Kinder auch Wohnung und Verpflegung
	        
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