Volltext: Leben, Wirken und Stipendienstiftung des Joachim Grafen von und zu Windhag

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Betrachtung, dass fast alles übriges allein zu Gottes Ehr- und dem gemeinen 
Wesen zum Besten angesehen ist. 
Viertens 
habe ich mein altes Schloss Windhag mit bischöfflichem, wie auch des 
Heyl Prediger Ordens unterkommenen Consens schon albereit vor etlichen 
Jahren zu einem Jungfrauen Closter mit ordentlicher Clausur und aller 
anderen Zugehörung sowohl in mobilibus, als immobilibus nach Ordens 
und des Closters Tuln Gebrauch einrichten lassen, zu welchem Ende dann 
auch meine Tochter aus ermeldtem Profess-Hauss Tain von den Herrn 
Superioribus mit etlichen orden Schwestern dorthin auf Windhag entlassen 
und zur ersten Priorin verordnet, auch seither mit unterschiedlichen Jung¬ 
frauen und Novizen vermehrt worden ist, ungezweifelter Hoffnung, weilen 
sonst im gantzen Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns kein anderes 
Jungfrauen Closter eines bekannten alten Ordens der Zeit mehr vorhanden 
ist, es werde hiedurch allervorderist Gottes Ehr, wie auch des gantzen 
Landes Wohlfahrt und Wunsch befürdert werden und obwol ich zwar das¬ 
selbe neue Closter anfangs nach inhalt meines dem fürstlichen Bistthum 
Passau eingehändigten Instrument! nur auf zwölf Schwestern und für Jede 
Jährlich tausend Reichsthaler gestiftet, so will und verordne ich doch mit 
«, vertrösten landesfürstlichem allergnädigsten Special Consens, dass mehr- 
ermeldte meine eigentümliche gantze Herrschaft Windhag mit sammt dem 
Markt Münzbach neben selbem SPitall und allen angehörigen Herrschafts¬ 
gerechtigkeiten, als: Juribus Patronatus und Advocatiae, respve über die 
Pfarren Münzbach, altenburg, Petkürchen, Rechberg und Schloss-Capell 
Windhag sammt dem Kirch-Schatz sowohl zum Kirchel Portiuncula als 
auch erstermeldte Schloss-Capell und zur Grufft Sanctae Mariae Magdalenae 
gehörig, nicht weniger die Apoteken darzu gewidmet und gleich alsbald 
nach meinem zeitlichen Abieiben demselben neuen Jungfrauen-Closter würk- 
lich incorporirt und eingeantwortet werden solle, dazu ich ausdrücklich ver¬ 
standen haben will dass jus praesentandi Alumnos sowohl nachher Münz¬ 
bach, als auch auf das vorhandne neue Alumnat oder Seminarium in 
Wienn, ingleichen alles vorhandene Vieh und Baumannzeüg in beeden 
Mayerhöffen Windhag und Pragthall, fürnemblich aber die Wein im Keller 
und Traydt auf dem Casten, in Summa alles und jedes, was sich nicht 
allein in immobilibus nach inhalt des gefertigten Urbarii und anderer vor¬ 
handener brieflicher Documenta, sondern auch in mobilibus daselbst zu 
Windhag und anderen angehörungen zur Zeit meines Todtfahls befindten 
wird und von mir nicht austrucklich ausgenommen oder anderwehrtshin 
verwendet worden ist, dagegen aber solle die jetzige und künfftige Priorin 
schuldig sein, die hernach specifìcirte Beede Legata dem Closter Münzbach 
abzustatten, alss nemlich mit gewissser Mass die verschaffte Sechstausent 
Gulden und bei künftigen jahrTägen die SPend und almosen, welche in 
meinen und meiner Gemahlin seelig Exequien, jedesmals nach dero Discre¬ 
tion in geld oder victualien auszutheilen seyn werden. Obwohl ich nun mich
	        
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