Volltext: Leben, Wirken und Stipendienstiftung des Joachim Grafen von und zu Windhag

— 8 — 
Am 5. Jänner 1651 wurde er von Kaiser Ferdinand III. „motu 
proprio" in den Freiherrenstand „erhebt und gewürdiget". Im 
Diplomsentwurfe werden zuvörderst die „vortreffliche sonderbahr 
berüehmte gute Qualitäten, die adeligen Sitten und Tugenden, Ver¬ 
nunft-, Geschicklichkeit und treflich erfahrenheit" des Stifters, in¬ 
sonderheit aber die „ihrer Mayestät vnd dero hochgeehrtesten 
herrn Vattern Weyland herren Ferdinandten dem andern, Rhömi- 
schen Khayser glorwürdigster Gedächtnuss, nunmehr fünfzehen 
Jahr lang in dero N. Oe. Regierungsmittel threugehorsambist ge- 
laisten vnd zue ihrer kays. May*. allergnädigste satisfaction annoch 
continuirenden Dienste" hervorgehoben „und wird ihme das Prä- 
dicat Wohlgeboren und Freyherr von Windhag und Herr 
auf Pragthal und Saxenegg beigelegt, Ihme auch in Regierung 
ein ordinari Stoell und Session auf der Herren Bank eingeräumt". 
Als weitere Verdienste werden aufgezählt: seine Verwendung gegen 
die obderennsischen Bauernrebellionen in den Jahren 1625, 1626 
und 1628, dann bei der Abledigung der churfürstlich bairischen 
obderennsischen Pfandschaft 1630 und bei der landesherrlichen 
Erbhuldigung 1632, ferners für die Verrichtung vieler schwerer 
Commissionen und zur Erkenntniss seiner mit vollbrachtem Muthe, 
gutem Rathe und Rechtswissen erworbenen ansehnlichen Ver¬ 
dienste. 
Im Jahre 1669 wurde er am 19. September von Kaiser Leo¬ 
pold I. in den Grafenstand „erhebt und gewürdigt", und zwar laut 
des Diplomentwurfes nach Aufzählung obiger Motive noch „wegen 
seiner Verdienste als kais. Generalcommissär und wegen des 
gerechtfertigten Vertrauens, beständiger Treue, seiner Dexterität, 
Discretion, Eyffer in grosser Mühesambkeit, Leib- und Lebensgefahr 
und weil er Unterösterreich theils auf eigene Unkosten ohne 
einige sonst besorgte Empöhrung von der eingerissenen Ketzerei 
gereiniget hat". Ausserdem hatte er grosse Verdienste „bei der 
Direction in Closter-Sachen, in der Augsburgschen Confession bei 
Berathschlagung über die Schuldt und Gegenschuldtlast der der 
katholischen Religion zugethanenen Stände, bei Verfassung der 
Handwerkhsordnung und der Landesordnung und bei den Ver¬ 
gleichen von Streitigkeiten zwischen Herrschaften und Unterthanen". 
In der damals beständig üblichen Intimation 
der Standeserhöhungen an den Rector und das Consistorium
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.