Volltext: Historische und topographische Darstellung von Lilienfeld und seiner Umgegend [6] (6 = [Abth. 1] ; [Bd. 6] : Diöcese von Sanct Pölten ; Bd. 1 ; / 1825)

andern ausgewechselt, und so, wie es Lhunlich ist, wwder in 
ihr Stift zurückgesetzet, dieser geistlichen Gemeinde aus ihrer 
Mitte einen tüchtigen Prälaten, und andere Obern zu wählen, 
gestattet, und das Eigenthum über dessen vorigen Besitzstand 
wieder eingeräumt, mittelst aber, und bis die Wiederherstellung 
des Stiftes in seinen vorigen Stand bewerkstelliget, und alles 
in Ordnung gebracht seyn würde, die Uebernahme desselben 
von den dermahligen Besitzern berichtiget, die zurück zu nehmen 
den Güter von der Landesregierung, wie vor derselben Über 
gabe, administrirt, und dann erst, wann das Stift wieder bey 
sammen, mit dem gewählten Vorsteherim Stande seyn wird, 
seine Besitzung selbst zu verwalten, wieder als sein wahres Ei 
genthum an dasselbe verantwortet werden sollen. 
In diesem Verfolge seyen sämmtliche, wo immer befind 
liche Lilienfelder Sriftsgeistliche ob, und welche in ihr voriges 
Stift wieder zurückzutreten gedenken, in dem kürzesten Wege, 
jedoch ohne allen Schein eines Zwanges, schriftlich zu verneh 
men, und derselben Erklärungen nach Hofe zu begleiten, um 
sohin, sowohl wegen Ersetzung der Plätze in Ansehen jener, 
welche mittlerweile in der Seelsorge angestellt gewesen sind, 
und diese zu verlassen Willens wären, als wegen ihrer dermah 
ligen weiteren Versorgung, und was überhaupt sonst nöthig, 
die erforderlichen Fürkehrungen treffen zu können. 
Jeder der Lilienfelder Stiftsgeistlichen hat demnach diese 
an ihn gelangende Currenda des richtigen Empfanges halber 
eigenhändig zu unterfertigen, und nach daöon genommener 
Einsicht oberwähnt seine bestimmte Erklärung, ob er Ln sein 
voriges Stift zurückzutreten gedenke, unfehlbar binnen 3 Ta 
gen vom Tage des Empfangs, und zwar besserer Ordnung und 
mehrerer Geschwindigkeit wegen, an den ehemahligen Stifts- 
Prior und derzeitigen Pfarrer in Lilienfeld, von dem aus sie 
unter einem an die N. Oe. Landesregierung befördert'werden 
müsse, verschlossen einzuschicken. 
Ux 6on8i1io kibKirninis inkevioms ^-U5ti'iae. 
Wien den 20. Aprill »^90. 
August Herr und Graf v. Auersperg. 
Ignaz Marc.
	        
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