Volltext: Das Decanat Groß-Gerungs und das Stift Zwetl [16,3] (16 = Abth. 2 ; Bd. 3 ; / 1838)

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von Greiß zur Zurückgabe verhalten solle ^). Obwohl auch 
in dem 15Ö9 errichteten Urbare stand, daß die Capelle St. 
Veit an den zwey Kirchtagen, durch den Pfarrer von Rie- 
gers „besungen", d. i. ein Hochamt gehalten wird, so ließ 
es Herr von Greiß doch nicht zu, und sein Pastor übte 
hier Pfarrechte aus, hielt Leichenbegängnisse, und beerdigte 
im errichteten Friedhöfe^ der nach dem Abschaffen des Lu 
therthums wieder zum Acker wurde, wie auch die Veits 
Kirche, als Filiale, nach Riegers zurückkam. Sie besteht 
noch, und hat zwey Grab-Denkmahle. Das erste ist eine 
nicht unglücklich gearbeitete steinerne Platte auf der rechten 
Seite der Wand dem Eintretenden. An den vier Rändern 
sind Bibetstellen, dann folgen fünf Felder mit Inschriften, 
die mit den Verstorbenen bekannt machen, unter diesen 
sind ihre Wappen, und unter diesen die Schrift Nepos ? 
amicus, consanquineus 5 affinis et filius superstes 
curavit, welche das Verhältniß angibt, in welchem der 
Gründer dieses Denkmahles zu den fünf bezeichneten Perso 
nen stand. Sie sind zu Folge der Inschriften: 
1. Barbara Frau von Greiß, geborne Herrinn von Schön 
kirchen, gestorben am 22. July 1Ö37. 
2. Sabina Fräulein von Greiß, gestorben den 28. 
Februar 1642. 
3. Benigna Gräfinn von Buchaim, geborne Herrinn von 
Greiß, gestorben am 5. Jänner 1646. 
4. Carl Graf von Buchaim, Gatte der Obigen, gestorben
	        
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