Volltext: Das Decanat Groß-Gerungs und das Stift Zwetl [16,3] (16 = Abth. 2 ; Bd. 3 ; / 1838)

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Schuldverschreibung machen mußte, indem er, um zu zei 
gen, daß er ganz der Mann sey, der seine fürchterlichen 
Drohungen auszuführen wisse, damit anfing, daß er den 
Dürnhof anzündete. 
Bewundernswürdig ist es, daß Abt Johann durch sol 
che widrige Ereignisse nicht in seiner Thätigkeit gelähmt 
wurde, das Beste des Stiftes zu fördern, da so wenig 
glücklicher Erfolg zu erwarten war. Die Aufzeichnungen 
seiner Zeitgenossen, schildern ihn als einen sanften, ernsten 
Mann, voll des Vertrauens auf höhere Fürsorge, wodurch 
er mit einer Ruhe, und stets gleichen Muthe erfüllt, 
auch von den wilden Stürmen seiner Tage nicht erschüttert 
werden konnte. Die Stiftsunterthanen zu Meissau über 
ließ er 1456 dem CaSpar Fellebrunner; dem Versuche der 
Herrschaft Weitra, die Abhandlungen der dem Stifte ein- * 
verleibten Pfarren zu Schweigers und Schönau, an sich zu 
ziehen, trat der Abt mit dem kaiserlichen Schreiben vom 
Jahre 1459 entgegen, in dem er ermahnt wurde, von einem 
solchen Eingriffe in die Rechte des Stiftes sich zu enthal 
ten. In eben diesem Jahre verkaufte er den Hof zu Gund- 
ramsdorf. 1463 nahm er die Visitation des Nonnenkloster- 
St. Bernhard vor, und ließ durch seinen Capellan Georg 
von Aichstätt, der auch das Amt des Kellermeisters hatte, 
eine genaue Rechnung, über das Stiftsvermögen halten, 
die immer fortgeführt, und bey außerordentlichen Ausgaben 
immer mit der Veranlassung dazu begleitet werden sollte. 1465 
unterzeichnete er die Bittschrift an Paul II. um den Mark 
grafen Leopold heilig zusprechen; er litt Verlust von der Wein 
fechsung dieses Jahres schickte 60 Eimer nach Rafing um damit 
Kalk zu löschen, denn zum Trinken war er unbrauchbar. 
1470 begab er sich nach Krems, um den Visitator der Ci, 
sterzienser in ganz Deutschland, der allenthalben die Con- 
tributioncn für den Orden einhob, durch die getreue Dar 
stellung der unglücklichen Lage seines Stiftes, zu einem 
Nachlasse zu bewegen. Es wurden ihm 50 Gulden rheinisch, 
als Beysteuer für zwey Jahre nachgesehen. Der Kriegsbey- 
Decanat Gerungs. ®
	        
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