Volltext: Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Staats-Obergymnasiums in Krummau

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den Diakon Dalibor kein Schaden erwachsen soll.') Desgleichen versicherte 
sich das Kloster bei der Neuverleihung derselben Kapelle an den Kleriker 
Rupert, daß letzterer auch in Zeiten der Not keine irgendwie geartete 
Forderung an das Kloster stellen werde.-) Dieser Jnteressenwiderslreit hatte 
darin seinen Grund, daß die vom Kloster eingesetzten Kleriker oft nur 
einen sehr geringen Teil der Pfarreinkünfte bezogen, während das übrige 
in die Klosterkassa wanderte. Dadurch wurde der weltliche Klerus in 
seinen materiellen Interessen schwer geschädigt, so daß manche Pfarrer 
infolgedessen in große Not gerieten. Dieser Fall begegnet uns im Jahre 
1411 in Oberhaid, wo der Pfarrer Andreas infolge der geringen Ein 
künfte der Kirche Not litt und deswegen an das Kloster die Bitte richtete, 
ihm den vollen Getreide-Zehent (plenam äecimam trumentorum) im Dorfe 
Iandles (Moschna) zu schenken, und gelobte sich aller ferneren Ansprüche 
an das Kloster behufs besserer Sustentation zu enthalten."X 
Zu den schon früher genossenen Begünstigungen der Klöster in bezug 
auf den Zehent erlangten die Zisterzienser im Lause des 12. Jahrhunderts 
durchwegs Befreiung von allen Neubruch-Zehenten, welches Privilegium 
sie durch päpstliche Gunst zunächst auf alle ihre Güter, die sie in Eigen 
wirtschaft hatten, schließlich in vielen Fällen auf alle Besitzungen überhaupt 
auszudehnen verstanden. Dies ward für den» Anbau des Landes insofern 
von Bedeutung, als die Klöster nunmehr den ganzen Lohn ihrer Arbeit 
erhielten, wo sie Eigenbau trieben und zugleich größere Einnahmen erwarten 
konnten, wo deutsche Kolonisten angesetzt waren. Bei diesen Zehenten haben 
wir zu unterscheiden den sogenannten kleinen Zehent von Spezialkulturen 
oder Geflügel und den großen oder Feldzehent, bestehend in den Ein 
nahmen von Weizen, Roggen, Gerste und Kaser. In dem Verzeichnisse 
der Rosenberger Güter vom Jahre 1513 wurden dieselben Feldsrüchte und 
noch dazu Erbsen (pisi) als Zehentleistung der früheren Goldenkroner 
Güter angeführt, ohne daß es möglich ist, deren Köhe für eine Kufe oder 
ein Zinslehen irgendwie annähernd bestimmen zu können.") Den Zehent 
empfing das Kloster aus dem, großen Klostergebiete, und zwar auch bei 
Neugründungen, auf welchen nach einigen freien Jahren der Zehent ein 
gehoben und somit als eine leichtere Forderung angesehen wurde?) Aber 
schon früh trat in unserem Gebiete eine Ablösung des Zehents ein, vor 
©. u B. XV (1303) S, 43-44. 
-) G. U B. LI (1340), 6. 08. 
3 ) G. U B. CLVI (1411), S. 360. 
4 ) G. UB. S 585. 
5 ) G. U B. XX (1311), S. 52.
	        
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