Volltext: Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes des Staats-Obergymnasiums in Krummau

Die Bezahlung der Gemeindeschulden war, solange die Gemeinde 
die Bürger steuerfrei zu halten hatte, nicht möglich gewesen. Deshalb war 
durch die fürstliche Obrigkeit zuerst im Jahre 1707 dann 1710 angeregt 
worden, die Steuern aus die Bürgerschaft zu verteilen. Doch konnte sich 
die Gemeinde dazu nicht entschließen, bis sie am 1. Oktober 1717 dazu 
gezwungen war. Dies stand allerdings im Widersprüche mit der am 
15. Feber 1709 getroffenen Vereinbarung, doch fügten sich die Bürger 
darein, da- bei der Verschuldung der Gemeinde kein anderer Ausweg 
übrig blieb. 
Erst jetzt ging die Sanierung ziemlich rasch vor sich, so daß im 
Jahre 1747 die Regten wieder bei Kräften waren, trotzdem ein in das 
Jahr 1743 fallender Brand, dem das Brauhaus und mehrere Käufer der 
Breiten Gasse zum Opfer fielen, der Gemeinde neue Opfer auferlegt hatte. 
V. 
Gestützt auf den guten Stand der Renten, versuchten die Bürger 
im Jahre 1747 wieder in den Genuß ihres Braurechtes zu gelangen. 
Die Gemeinde, welche seit dem Jahre 1705 weißes und braunes 
Bier allein gebraut hatte, war aber nicht gesonnen, sich dieser Erwerbs 
quelle so ohneweiters zu begeben. Sowie der seinerzeitige Verzicht der 
Bürger auf ihr Braurecht nicht gar so freiwillig war, als es die späteren 
Generationen hinzustellen bestrebt waren, so muß bemerkt werden, daß 
nun auch die Gemeinde sich keiner besonderen Zuvorkommenheit beflissen 
hat, den Bürgern wieder zu ihren begründeten Rechten zu verhelfen. 
Am den alten Rechtszustand wieder herzustellen, hätte die Gemeinde 
auf das Brauen des braunen Bieres verzichten müssen. Das wäre eine 
große Einbuße gewesen, da schon damals die Erzeugung des Bieres 
aus Gerste immer allgemeiner wurde. Da anderseits aber im Jahre 1763 
kein einziges Privatbräuhaus mehr bestand, der Aushau eines neuen 
bürgerlichen Bräuhauses keine so leichte Sache war, kam es zum Vergleich. 
Die Gemeinde verpflichtete sich wiederum, für die Bürger der Stadt die 
Steuern aus den Renten zu bezahlen. Zm Jahre 1768 baten auch die 
Vorstädtler um gleiche Behandlung und verlangten auch für sich Steuer 
freiheit. Man konnte nicht anders, als auch diesen gleiches Recht wider 
fahren zu lassen. Solange die Renten es gestatten, sollte die Steuer für 
alle Bürger einschließlich der Vorstädtler bezahlt, für die Bürger der 
inneren Stadl und Latron sollten überdies auch die Wacht-Torfteher- und 
Rauchsangkehrergelder, wie auch die Militärbequartierungsbeiträge aus
	        
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