Volltext: Gewerbe-Genossenschafts-Statut für Maurer und Zimmerleute der Pfarre Steinerkirchen T. V.

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Einsicht vorliegt, und in welches er die etwa angemeldeten 
Anträge aufnimmt. 
Er bringt bei der Versammlung alle zu berathenden 
Gegenstände zur Sprache nach dem Programm. 
Er ertheilet Jedem nach der Reihe auf Verlangen das 
Wort, gestattet keine Unterbrechung, wachet über Anstand, 
Ordnung und genaue Abstimmung. 
In Angelegenheiten, welche den Vorsteher selbst betreffen, 
wird er den Vorsitz dem ältesten Ausschüsse abtreten. 
13. Wenn Einhelligkeit der Stimmen nicht erzielt wird, 
so entscheidet Mehrheit der Stimmen. 
Bei Versammlungen muß ein Antrag die absolute Mehr 
heit der Stimmen haben, nur bei Wahlen entscheidet rela 
tive Mehrheit. 
14. Jeder Beschluß wird bei der Versammlung genau 
formulirt, und in das Protokoll mit ausdrücklicher Bemer 
kung eingetragen, ob er einhellig, oder mit Stimmenmehrzahl 
gefaßt wurde, und mit wie vielen Stimmen dafür und da 
wider er zu Stande kank. 
Das Protokoll wird gefcrtiget vom Vorsitzenden, dann 
dem Schriftführer und zwei von der Versammlung erwählten 
Gliedern. 
Es wird im Archive aufbewahrt. 
Der Vorstand und sein Wirkungskreis. 
15. Der von der Versammlung erwählte Vorstand, 
nämlich der Vorsteher und die Ausschüsse, haben die laufen 
den Geschäfte zu besorgen, und über Angelegenheiten Ver 
fügungen zu treffen, welche nicht der Genossenschafts-Haupt 
versammlung vorbehalten sind. 
16. Sie sind der Hauptversammlung verantwortlich, 
^ und haben der Genossenschaft den Schaden zu ersetzen, der 
i ihr aus dein Verschulden des Vorstandes zugehen sollte. 
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