Volltext: Gewerbe-Genossenschafts-Statut für Maurer und Zimmerleute der Pfarre Steinerkirchen T. V.

7 
zur Entscheidung bringen zu helfen, — wenn solche 
in Genossenschafts-Angelegenheiten unter Gliedern oder 
mit den Gehilfen oder Lehrlingen sich ergeben sollten. 
Sie werden auf 1 Jahr erwählet. 
5) Sie trifft Verfügungen, betreffend Errichtung, Einrich 
tung und Aufsicht über zu gründende Fachschulen, oder 
Musterwerkstätten, oder über die Durchführung der 
Benützung schon bestehender Anstalten. 
K) Sie entwirft oder genehmigt Gesellen - Ordnungen, 
welche in den Werkstätten zu beobachten sind, und 
setzt die Ordnungsstrafen fest, welche bei Arbeitsver 
weigerung, disciplinwidrigem Benehmen, unberechtigtem 
Dienstaustritte, Abredungen von Gehilfen u. dgl. Platz 
greifen. 
Ir) Sie legt Differenzen bei, die etwa beim Ausschüsse 
sich ergeben, und entscheidet über Beschwerden gegen 
den Ausschuß. 
i) Sie beschließet über Statutenentwürfe oder Aenderun 
gen bestehender Statuten. 
Ihre Beschlüsse sind bindend für Mitglieder und An 
gehörige, jedoch stets innerhalb der Schranken des Gewerbe 
gesetzes und der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. 
Zu einem solchen bindenden Beschlusse ist die Anwesen 
heit von mindestens der Hälfte der Stimmberechtigten er 
forderlich. 
Die Abwesenden werden als zustimmend erachtet. 
Geschäfts-Ordnung der Versammlung. 
12. Der Vorsteher der Versammlung leitet deren Be 
rathungen. 
Er bereitet ein Programm der Bcrathnngs-Gegenstände 
vor, welches 14 Tage vor dein Tage der Versammlung zur
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.