Volltext: Statuten und Geschäfts-Ordnung der allgemeinen Sparcasse und Leihanstalt auf Handpfänder in Linz

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8. 18. 
Der Präsident, die Curatoren und Direktoren sind nur 
auf die Dauer Eines Jahres wählbar. Die Austretenden kön 
nen wieder gewählt werden. 
8. 19. 
Alle Jahre treten 7 Mitglieder und wenigstens 3 Ersatz 
männer aus dem Ausschüsse aus. 
Im ersten Jahre werden diese ans der Gesammtzahl aus 
geloset; im zweiten Jahre werden sie aus denjenigen aus 
geloset, welche im ersten Jahre in der Urne verblieben sind, 
und im dritten Jahre treten diejenigen 7 Mitglieder und 
4 Ersatzmänner aus, welche durch 2 Jahre nicht ausgeloset 
worden sind. 
Im vierten Jahre treten die im ersten Jahre gewählten, 
im fünften Jahre die im zweiten Jahre gewählten Mitglieder 
u. s. f. aus, so, dass der Ausschuß nach Ablauf von je 3 Jahren 
immer vollkommen neu gewählt ist. Alle Austretenden sind 
wieder wählbar. 
8. 20. 
Der Präsident und dessen Stellvertreter können ihr Amt 
in der Generalversammlung niederlegen. 
Die neuen Wahlen sind sodann nach Maßgabe der §§. 15 
und 16 vorzunehmen. 
§. 21. 
Der Ausschuß versammelt sich mindestens alle Viertel 
jahre. Der Präsident bestimmt den Tag und veranlaßt die Ein 
ladungsschreiben hierzu, sowie auch zur jährlichen General 
versammlung nach 8 13. 
8. 22. 
Der Ausschuß vertritt während des Verwaltungsjahres 
den Verein, und besorgt die nöthigen Verfügungen provisorisch. 
Die Ernennung der Beamten und Dienerschaft, die 
Bestimmung ihrer Besoldungen und Kautionen, sowie des
	        
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