Volltext: Statuten und Geschäfts-Ordnung der allgemeinen Sparcasse und Leihanstalt auf Handpfänder in Linz

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8. 39. 
Die Direktion wird auch die jährlichen Gebarungs-Ueber- 
fichten, welche öffentlich bekannt zu machen sind, vorrichten. 
In den Uebersichten wird die Zahl der Einleger, die 
Summe der eingelegten Capitalien, die Art der Verwendung 
der Letzteren, das Guthaben der Interessenten an Capital und 
Zinsen, der zu Gunsten der Anstalt als Rescrvefond sich er 
gebende Ueberschuß und die Regiekosten, zugleich aber auch die 
Vergleichung aller dieser Daten mit den Ergebnissen des vor 
ausgegangenen Jahres genau ersichtlich gemacht werden. 
Diese Uebersichten werden auch die Ergebnisse der Geba 
rung bei der Leihanstalt enthalten. 
8. 40. 
Der Verein entsagt jedem Ansprüche auf Nutzen oder 
Gewinn, und es hat Alles, was nach Bezahlung der Zinsen, 
Verwaltungskosten und sonstigen nothwendigen Auslagen er 
übriget, den Reservtfond zu bilden. Von der nutzbringenden 
Verwendung der Sparcassegelder sind der Präsident, dessen 
Stellvertreter und die Curatoren, ferner die besoldeten Beamten 
und Diener der Anstalt (8. 111) unbedingt ausgeschlossen. 
Den übrigen Organen der Anstalt wird die Betheiligung 
an der nutzbringenden Verwendung der Sparcassegelder bei den 
in 8- 77 IN. cl und 6 angeführten Verwcndungsarten gestattet, 
jedoch ist hiebei zu beobachten, daß 
1. beim Escomptegeschäfte außer der Firma des Verwal 
tungsmitgliedes noch zwei andere anerkannt sichere Firmen von 
Nicht-Verwaltuugsmitgliederu auf dem Wechsel sich befinden 
müssen, und daß ein Mitglied des Censurs-Comitös weder über 
seine eigenen, noch über die Wechselbricfe seines Hauses oder 
einer Unternehmung, auf deren Leitung und Verwaltung ihm 
ein Einfluß zusteht, abstimmen kann, dann 
2. daß die Bewerbung um einen Vorschuß auf die im 
8- 77 !it. ä bezeichneten Papiere ebenfalls das Censurs-Comits
	        
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