Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

Z. 1- 
Der Zweck des Vereines ist, die erkrankten 
Mitglieder entweder dnrch Pflege in einer Heil 
anstalt, oder durch Verabfolgung von Beiträgen 
zn den Krankheitskosten zu unterstützen, und fer 
ner den verstorbenen Mitgliedern in Ermanglung 
eigener Mittel ein anständiges Begräbnis; zu be 
streiten. 
8- 2. 
Der Verein besteht ans: 
a. Mitgliedern, 
b. Ehrenmitgliedern. 
8- 3. 
Um als Mitglied in den Verein eintreten 
zn können, ist die Angehörigkeit zum Handels 
stande (Prinzipal, Commis, Praktikant, Lehrling) 
und der Wohnort Linz oder Urfahr erforderlich. 
Die Aufnahme geschieht von der Vereins- 
Direktion (Z. 17 a) durch eine bei derselben ein 
gereichte schriftliche Beitrittserklärung. 
Deni Aufgenommenen werden in vier Wo 
chen nach der Ueberreichung der Beitrittserklärung 
die Vereinsstatuten mit dem Einzahlungsbüchel 
zugestellt; er tritt jedoch erst mit der Empfang 
nahme dieses Büchels seine Rechte als Mitglied an. 
Personen, welche das SO. Lebensjahr zurück 
gelegt haben, können nicht mehr in den Verein 
aufgenommen werden. 
Zweck des 
Vereines. 
Bestand des 
Vereines. 
Eintritt in den 
Verein.
	        
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