Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

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Schluß. 
statt, und selbst die Generalversammlung hat nicht 
das Recht, solches zu beschließen. 
Sollten die Mitglieder und Beiträge so we 
nig werden, daß der Zweck vollständig nicht er 
reicht werden kann, so muß der Fond durchaus 
so lange er dauert zur Krankenpflege der noch übri 
gen Mitglieder verwendet werden. Erst dann lös't 
sich der Verein auf, wenn auf diese Weise der 
Fond erschöpft und nicht mehr zu ergänzen mög 
lich ist. 
8- 20. 
Hiermit treten die bisherigen Statuten die 
ses Vereines vom Jahre 1850 mit dem Tage der 
hohen Genehmigung der gegenwärtigen Statuten 
außer Wirksamkeit. 
Linz am 25. Juni 1863. 
Die Direktion des Handlungs-Kranken - 
Institutes. 
Josef Frühstück m. x. 
Direktor. 
Ion. Gilhofer w.x. Ferd. Kiestwetter m-P- 
" Rath. Rath. 
Hanns Rint m.x. L. Wöst m.x. 
Sekretär. Kassier. 
Ernst Orthner m.x. F. I. Melichar m.x. 
Ausschuß. Ausschuß. 
Nro. 3268/?r. 
Genehmigt. 
K. K. Statthalterei-Präsidium 
Linz am 27. Juni 1863. 
Freiherr v. Spiegel selb iu.x>. 
(^- 8.)
	        
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