Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

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von Mitgliedern und Erinnerung an Zah 
lungssäumige. (Z. 3. 4.) 
1). Verwaltung und Fruktifizirung des Vereins 
vermögens und Verfaßung des jährlichen Re 
chenschaftsberichtes und Inventars zur Vor 
lage vor die Generalversammlung (§. 15 <l). 
o. Besorgung und Uebernahme der Erkrankten 
in die jeweilig bestimmte Heilanstalt und 
Ueberwachung der Letzteren in Bezug auf 
Pflege und beste innere Einrichtung (ß. 5 u). 
6. Anweisung von Krankheitsbeiträgen (W. 5 u 
9 und 10). 
s. Die Veranstaltung der Begräbniße oder Ver 
gütung der Begräbnißkosten für verstorbene 
Mitglieder (8- 9 4 und 5 — Z. 12 ^.l. 3.) 
f. Ernennung von Ehrenmitgliedern. 
8- 18. 
Differenzen in Vereinsangelegenheiten, ent- Schiedsgericht, 
weder der Mitglieder unter sich oder dieser mit der 
Vereinsdirektion entscheidet endgiltig ein Schieds 
gericht von fünf hier ansäßigen Kaufleuten, wo 
von jede Parthei zwei und diese Beiden den Fünf 
ten bestimmen. 
Dieses Schiedsgericht entscheidet mit Aus 
schluß jeder Berufung oder eines anderen Rechts 
weges und es haben die Vereinsmitglieder sich 
demselben zu unterwerfen. 
8- 19. 
Eine Auflösung des Vereines unter etwaiger Auflösung. 
Vertheilung des vorhandenen Vermögens hat nie
	        
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