Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

stücke, hat die Verpflegung der kranken Mitglie 
der im Vereinsspitale zu beaufsichtigen, über etwa 
im Krankenhause vorkommende Mängel bei der 
Direktion Bericht zu erstatten und deren Abhilfe 
zu beantragen. 
Der Kassier bewahrt die Handkassa des 
Vereines, empfängt die Beiträge der Mitglieder 
und sonstigen Einkünfte des Vereines, führt das 
Kassabuch, leistet Zahlungen nur über Auftrag 
der Direktion (in den oben erwähnten dringenden 
Fällen ausgenommen) und unter Gegenzeichnung 
des Direktors, und hat in jeder Direktionssitzung 
den Kassaansweis vorzulegen. 
Die Ausschüße haben im Verhinderungs 
oder Todesfälle des Sekretärs oder Kassiers nach 
Maßgabe ihrer Stimmenzahl in die Geschäfts 
führung einzurücken, und sich bei etwa eintreten 
der weiterer Verhinderung auf dieselbe Weise zu 
ersetzen. 
§. 17. 
Die Vereinsdirektion hält ihre Sitzungen 
nach Bedarf, woran sich sämmtliche Direktions 
mitglieder mit vollem Stimmrechte betheiligen, ist 
bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlußfä 
hig und beschließt mit Stimmenmehrheit mit Aus 
nahme des Falles in §. 4. 
Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet der 
Vorsitzende. 
Geschäfte der Direktion sind: 
a. Entscheidung über Aufnahme oder Austritt
	        
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