Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

dem Sekretär alle im Namen der Vereinsdirektion 
für den Verein ausgestellten Schriftstücke und 
Verträge. 
Er wählt sich aus den beiden Räthen einen 
Stellvertreter, der ihn im Verhinderungsfälle zu 
ersetzen hat, verwahrt die Hauptkassa des Ver 
eines, führt zu derselben Einen Schlüßel, und 
hat den anderen Schlüßel zur Gegensperre einem 
zweiten Direktionsmitgliede, welches hiezu von 
der Direktion bestimmt wird, zur Aufbewahrung 
zu übergeben. 
Auch verfügt er so oft es dienlich erscheint 
eine Kassascontrirung unter Beiziehung eines Aus 
schußes, besorgt die Aufnahme eines erkrankten 
Mitgliedes in das Vereinsspital, und ist berech 
tigt, in dringenden Fällen im Einverständnisse 
mit dem Sekretär unter beiderseitiger Verantwor 
tung und gegen nachträgliche Genehmigung der 
gesummten Direktion, Mitglieder in den Verein 
aufzunehmen, Krankheitskostenbeiträge und andere 
Auszahlungen anzuweisen, und Beerdigungsan 
gelegenheiten zu erledigen. 
Der Sekretär besorgt alle schriftlichen Ge 
schäfte des Vereines, führt die Vereinsmatrikel 
und ein genaues Verzeichniß der jeweiligen Mit 
glieder, präsentirt in den Direktionssitzungen die 
Einläufe, und hat diese nach ihrer Erledigung 
mit der laufenden Zahl zu versehen in das Archiv 
einzureihen. 
Er unterschreibt nebst dem Direktor alle im 
Namen der Vereinsdirektion ausgestellten Schrift-
	        
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