Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

13 
e. Erledigung von Anträgen der Vereinsdirek 
tion und einzelner Mitglieder. 
f. Bewilligung von etwa aufzunehmenden Dar 
leihen. 
§. Aenderung der Vereinsstatuten. 
8- 16. 
V-l'kmsdireMm,. Die Vereinsdirektion besteht aus 9 Perso 
nen, welche-in Linz wohnhaft sein müssen; sie 
versehen die Geschäfte des Vereines unentgeltlich 
und haften für den Bestand der Kassa. 
Jedes Direktionsmitglied wird einzeln für 
seine Stelle auf Ein Jahr gewählt, und ist nach 
dessem Verlaufe wieder wählbar. 
Die Direktion besteht aus: 
1. Dem Direktor. 
2. u. 3. Zwei Räthen. 
4. Dem Sekretär. 
5. Dem Kassier. 
6. —9. Vier Ausschüßen. 
Der Direktor und die beiden Räthe sind 
Prinzipale, der Sekrekär, Kassier und die vier 
Ausschüße sind entweder Commis des Handels 
standes oder solche Kaufleute, welche dem Vereine 
als Mitglieder angehören. 
Die Direktion vertritt den Verein nach In 
nen und Außen und schließt in: Namen des 
Vereines die erforderlichen Rechtsgeschäfte ab. 
Der Direktor bestimmt den Ort, Tag und 
Stunde der Direktionssitzungen, führt bei densel- 
' ben stets den Vorsitz, gegenzeichnet alle Rechnun 
gen und Anweisungen, und unterfertigt nebst
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.