Volltext: Statuten des Handlungs-Kranken-Institutes zu Linz

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Die nicht erfolgte Zustellung des Rund 
schreibens an einzelne Mitglieder gibt diesen jedoch 
kein Recht, deßhalb die Beschlüße der General 
versammlung anzufechten. 
Jede Generalversammlung tagt unter dem 
Vorsitze des jeweiligen Vereinsdirektors und es 
haben deren Beschlüße für sämmtliche Vereinsan 
gehörige bindende Giltigkeit. 
Wahlen erfolgen durch relative Stimmen 
mehrheit, bei Gleichheit der Stimmen wird eine 
engere Wahl vorgenommen. Bei Abstimmungen 
gilt die absolute Stimmenmehrheit; bei Stimmen 
gleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
8- 15- 
Geschäfte der Generalversammlung sind: 
rr. Die Wahl der Vereinsdirektion nach Z. 16 
und zweier Rechnungsrevidenten. 
b. Die Festsetzung der Ziffer der Einschreibge 
bühr für Neueintretende, und des jährlichen 
Einzahlungsbetrages der Mitglieder, so wie 
Fixirung des täglichen Kostenbeitrages für 
erkrankte, nich? im Vereinsspitalc verpflegte 
Mitglieder. 
c. Die Bestimmung der Heilanstalt zur Pflege 
kranker Mitglieder und der Abschluß des 
dießfälligen Uebereinkommens mit der Spi 
talsverwaltung. 
cl. Die Entgegennahme und Prüfung des Re 
chenschaftsberichtes und Inventars der Ver- 
einsdirektion. 
Geschäfte der 
Generalver 
sammlung.
	        
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