Volltext: Statuten der Gremial-Handelsschule in Linz

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VI. Prüfungen. 
§. 20. 
3ut (Srbrobung bet Ä'cmttniffc Der Die -§anbelöfd)ule 
t8efud)enben ßnbett 3>ahte8btiifungen, itnb nad) öeenbigung 
be3 Dreijährigen £ehtfurfe§ finbet eine (Snbbrüfung (üWaturi- 
tätä=^3rüfung) ßatt. ©ßne 33eftef)ung Der (Snbßtitfung wirb 
DaS Sdm^cugmß ber britten Hl affe Don bem SSorfianbe 
Der .§aubel§fchul=Hommiffion nidß betätigt. 
8. 21. 
-Die ©djulftuuben ber testen 3Bo«^e be§ (StfyuIjahreS 
werben auSfdßießUd) nur ^ttm prüfen DerWenbet. 2)er 3«= 
tritt ^n biefert Prüfungen ift Obermann geßattet. 
§. 22. 
(Srhält ein (Sdjuler eine mittelmäßige 0ortgang§flaffe, 
bann fantt er mit ^Bewilligung ber (Sdntl-Hommiffion be= 
f)ufs ber 23erbefferttng berfelben, nochmals jur Prüfung auS 
bem betreffenben ©egenßanbe jugelaffen werben. s -8ei jwei 
mittelmäßigen klaffen muß wenigßenö bie eine reßarirt wer 
ben, um in bie hößere ©(ßulflaffe aufjußeigen. 99ei Drei 
mittelmäßigen Hlaffeu iß nur bie SÖieberßolung berfelben 
©cßuiflaffe *uläffig. 
8. 23. 
35 ie (Snbßrüfungcn werben Don einer jäßrlid; ju beßim= 
menben Sßrüfung§=J?ommiffton mit jenen Seßrltngen, welche 
bie ^anbelöfcßule orbentlid) abfolDirt haben (8* 22), borge= 
nommen. üDiefe ^rnfungS-Äommiffton wirb über 9?orfd)lag 
ber @dntl=Hommiffton att§ Den ©remial=3Kitgliebern unb
	        
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