Volltext: Statuten des Vereines zur Förderung des geselligen Verkehrs in Linz

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8- 3. 
In ersterer Beziehung soll die Aufmerksamkeit des Vereines 
besonders der Journal-Literatur gewidmet, und um dem allge 
meinen Bedürfnisse zu entsprechen, vorzüglich auf solche von den 
kompetenten Behörden concedirte Journale gerichtet sein, welche 
sich als allgemeines Bilduugsmittel in politischer und literarischer 
Hinsicht darstellen. 
Es werden jedoch auch solche Journale berücksichtiget, welche 
speciellen Zwecken dienen. 
Die Anschaffung derselben wird von den Wünschen der 
Vereinsmitglieder abhängen, welche die Verwaltung des Vereines 
jederzeit sorgfältig beachten wird. 
In letzterer Beziehung wird der Verein darauf bedacht sein, 
den Vereinsmitgliedern (mit Beachtung der bestehenden Vorschrif 
ten) jeden Tag Gelegenheit zur Konversation, zum Billard, und 
zu andern erlaubten Spielen, von Zeit zu Zeit zu Musikproduc- 
tionen und zum Tanz darzubieten. 
8- 4. 
Zur Verwirklichung des Vercinszweckes wird ein Vcreins- 
locale gemiethet, dessen Ausdehnung nach der Anzahl der Mit 
glieder bestimmt wird. 
8- 8. 
Das Vereinslocale wird den Vereinsmitgliedern in der 
Regel täglich in den Wintermonaten von 8 Uhr Morgens bis 
12 Uhr Nachts, in den Sommermonaten von 7 Uhr Morgens 
bis 12 Uhr Nachts geöffnet sein. 
8- 6. , 
Es wird Sorge getragen, daß die Mitglieder des Vereines 
jeden Tag mit Erfrischungen, welche ein Kaffeehaus bietet, und 
nach Umständen auch mit andern Erfrischungen, Getränken und 
Speisen bedient werden.
	        
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