Volltext: Statuten des Vereines zur Förderung des geselligen Verkehrs in Linz

Eingang. 
§, i, 
Miese Statuten bezeichnen 
1) den Zweck des Vereines, die Mittel der Verwirklichung die 
ses Zweckes, die Art und Weise der Deckung des erforder 
lichen Aufwandes, die Rechte und Verbindlichkeiten der Mit 
glieder. 
2) Den organischen Zusammenhang der Elemente des Vereines. 
Erster Abschnitt. 
Zweck und Mittet des -Vereines, Flechte und Wichten der Uereins-Wit- 
gticdcr. 
8- 2. 
Dieser Verein hat den Zweck, 
a) den Mitgliedern desselben möglichst Gelegenheit zu verschaffen, 
sich durch Lcctüre, mit jenem, was das öffentliche Leben, und 
die Literatur allgemein Interessantes darbietet, bekannt zu 
machen. 
I>) Derselbe soll sich ferner als Vereinigungsmittel zu geselligen 
Vergnügungen darstellen. 
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