Volltext: Statuten des Vereines zur Förderung des geselligen Verkehrs in Linz

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Bei gleicher Stimmcnzechl ist die Stimme des Vorsitzenden 
entscheidend. 
8- 70. 
Der Dircctor ist das Hanpt der Dircction und der Gesell 
schaft, er veranstaltet die Versammlungen der Direktion, prästdirt 
der Direction und der Generalversammlung, und eröffnet die an 
die Gesellschaft gerichteten Zuschriften. 
§- 71. 
Der Vice-Direktor vertritt in Abwesenheit des Direktors 
dessen Stelle. 
8- 72. 
Von den vier leitenden Ausschußmitgliedern hat eines den 
ökonomischen Theil der Geschäfte, eines das Leseinstitut, eines 
die Gesellschaftscirkel und musikalischen Produktionen, eines die 
Tanzunterhaltungen zu leiten. 
Zur Mitwirkung bei den musikalischen Produktionen können 
auch Nichtmitglieder eingeführt werden. 
8-73. 
Von dem die Oekonomie besorgenden Ausschußmitglicde soll 
über die sogenannte Einnahme und Ausgabe alle Monate die Rech 
nung verfaßt und diese der Direction zur Einsicht vorgelegt werden. 
Diese Rechnungen dienen dem Rechenschaftsberichte, welcher zu 
Ende des Jahres der Generalversammlung vorgelegt wird, als 
Belege. 
8- 74. 
Der Secretär ist Referent bei den Sitzungen der Direction, 
und bei den Generalversammlungen, und leitet die Korrespondenz 
und die übrigen Schreibgeschäfte des Vereines. 
8. 78. 
Der Protokollführer führt das Protocoll bei den Versamm 
lungen der Dircction und der ganzen Gesellschaft.
	        
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