Volltext: Statuten des Vereines zu einem wechselseitigen Privat-Unterstützungs-Fonde

8 talul eil 
des 
ZU einem wechselseitige» Privat-Unterjlühllllgs-Funde. 
8. 1. 
§er Zweck dieses Vereines ist die Gründung eines Fondes, 
einerseits zur Erzielung von Geldgewinnsten. andererseits 
aber, um hieraus in Krankheits- oder sonstigen Unglücks 
fällen eines oder des anderen Mitgliedes demselben nach 
Maßgabe der Fondsbarschaft Unterstützungen zu gewähren, 
endlich in Sterbfällen Conducts-Beiträge zu leisten. 
8- 2. 
Die Gründung dieses Fondes wird durch eine belie 
bige Aufnahmstaxe, deren Betrag jedoch sich nicht unter 
Einem Gulden C. M. belaufen soll, die Fortpflanzung des 
selben aber durch fortlaufende periodische Einzahlungen, deren 
Fixirnng gleichfalls dem Gutdünken des Beitretenden über 
lassen bleibt, welche indeß den Jahresbetrag von Vier Gul 
den C. M. erreichen müssen, ermöglicht werden. 
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