Volltext: Gemeinschäftliche freiwillige Hellmonsödter Feuerassekuranz

M, 
eines 
Unterstützung« - Vereins für die Weber und andere 
Gewerbsgenojfen 
unter dem Schütze der ullerhriligLtrn Lreitdltigkeit. 
I. Zweck des Vereins. 
8- i. 
Der Zweck des Vereins besteht zuförderst in der Un 
terstützung der Mitglieder für Fälle der Erkrankung und 
der hierdurch verursachten zeitweiligen Erwerbsunfähigkeit. 
8- 2. 
Wenn die Vermögenskräfte des Vereinsfondes im Laufe 
der Zeit es gestatten werden, bleibt es dem Vereine vor 
behalten, die Unterstützung würdiger Mitglieder auch auf 
sonstige unverschuldete Ünglücksfälle auszudehnen. 
Aufnahme der Mitglieder. 
8- 3- 
In den Verein kann jeder Gewerbsgenosse aufgenom 
men werden, welcher nicht über 50 -Jahre alt ist, einen 
guten.Leumund hat, und nicht an einem unheilbaren Kör 
persgebrechen oder langwierigen Siechthum leidet. 
8' 4. 
Außer den Gewerbsgenossen können auch Mitglieder 
anderer Zünfte und Innungen in den Verein treten, wenn 
sie sich den Statuten derselben fügen.
	        
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