Volltext: Statuten des Schwertberger Brandschaden-Versicherungs-Vereines

Maßgabe ihres Classenbeitrages erhält. Im Gegenfalle ist der Verein als 
aufgelöset zu betrachten, und sind die Vereinsmitglieder hievon 3 Monate 
früher zu verständigen. 
Z. 17. Gegenwärtig besteht der Verein ans 
18 Mitgliedern 1. Classe mit ... 5 fl. 
Nr. 398. 
Bestätiget. 
Johann Gatterb auer^ 
Vereins-Vorsteher. 
Linz, am 21. Mai 1860. 
zusammen aus 237 Mitgliedern. 
§. 18. Die Geschäftsführung und Leitung des Vereines obliegt dem 
jeweiligen. Vereiusvorsteher, welcher dafür bei vorkommenden Unglücks- 
fälleu von jedem Vereinsmitgliede Einen Kreuzer ö. W. vom Gulden 
anzusprechen hat, desgleichen auch die Ausschuß-Mitglieder. 
Z. 19. Der Vereins-Vorsteher vertritt den Verein auch gegenüber 
den hohen Behörden und gegenüber dritter Personen. 
Z. 20. Der gegenwärtige Vereins - Vorsteher ist durch einstimmige 
Berufung der Vereinsmitglieder hervorgegangen. Sollte derselbe dieses 
sein Amt niederlegen wollen, so steht cs ihm frei einen andern Nach 
folger zu ernennen, dieses der vorgesetzten hohen Behörde anzuzeigen und 
nach erfolgter Bestätigung hievon die übrigen Mitglieder zu verständigen. 
Z. 21. Jedes eintretende Vereinsmitglied erhält ein Büchel dieser 
Statuten gegen Vergütung der Druckkosten per 35 kr. ö. W., und wird 
in diesem Büchel zugleich angemerkt wie viel Mitglieder jeder Classe 
sich zur Zeit des Eintrittes im Vereine befinden. In diesem Büchel 
wird auch die Beitragsleiftung oder Beitragserhebnng angemerkt. 
Schwertberg, den 1. Mürz 1859. 
Für den k. k. Statthalter der k. k. Hofrath: 
Schlug«.
	        
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