Volltext: Statuten des Schwertberger Brandschaden-Versicherungs-Vereines

Angenommen der Verein besteht aus 
20 Mitgliedern I. Classe zu 5 fl. ö. W. 
„ „ 4 „ „ „ 
„ „ 3 „ „ „ 
f, „ 2 „ „ „ 
„ „ 
Es verunglückt nun ein Mitglied I. Classe mit 5 fl., so hat cs voiA 
den übrigen 19 Mitgliedern dieser Classe von jedem 5 fl. ö. W., vo,H 
jedem der 45 Mitglieder der II. Classe 4 fl. ö. W., von jedem der 50 - 
Mitglieder der III. Classe 3 fl., von jedem der 60 Mitglieder der IV.s 
Classe 2 fl. und von jedem der 70 Mitglieder der V. Classe 1 fl. ö. W.i 
als Entschädigung anzusprechen. Oder es verunglückt ein Mitglied V.« 
Classe mit I fl. ö. W., so hat es von allen übrigen Mitgliedern der I., II., 
III., IV. und V. Classe bloß 1 fl. ö. W. von jedem Mitglieds als Ent 
schädigung anzusprechen. Oder es verunglückt ein Mitglied III. Classe, 
so hat es von jedem Mitgliede der 1., 2. und 3. Classe 3 fl. ö. W., 
von jenen der IV. Classe 2 fl. und von jenen der V. Classe 1 fl. ö. 
als Entschädigung anzusprechen. 
Diese Entschädigung erhält der Verunglückte ohne irgend einen Ab 
zug und es macht keinen Unterschied, ob derselbe mit seinem ganzen Ge 
bäude, oder bloß mit einem wesentlichen Theile desselben, wie z. B. bloß 
mit dem Dache, Dachstuhle rc. durch Feuer verunglückt und beschädigt 
worden ist. 
Z. 10. Jeder Verunglückte hat von dem ihm zugegangenen Brand 
unglücke sogleich und zwar längstens innerhalb 8 Tagen bei dem jewei 
ligen Vereinsvorsteher die Anzeige entweder persönlich oder schriftlich zu 
machen. Der Vereinsvorsteher verständigt hievon sogleich die übrigen 
Vereinsmitglieder und fordert sie auf, ihre Entschädigungsbeiträge sogleich 
oder doch längstens binnen 4 Wochen nach geschehener Verständigung bei 
dem Vereinsvorstehcr in ö. W. bar zu erlegen, welcher sic sodann zusammen 
dem Verunglückten gegen Empfangsschein bar ausfolgt. Die diesfälligen 
Kosten hat der Verunglückte zu bestreiten. 
Z. 11. Die Vereinsmitglicder zahlen diese Entschädigung in allen 
Brand-Unglücksfällen, cs mögen diese durch Naturereignisse, durch bloßen 
45 
„ 
II. 
50 
„ 
III. 
60 
kt 
IV. 
70 
k, 
V.
	        
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