Volltext: Entwurf der Statuten für die Genossenschaft der Lederer in Ober-Oesterreich

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1. Die Aufnahmsgebühren der neu eintretenden Mit 
glieder der Stadt Linz und Urfahr mit 10 fl. Oe. W., 
den Mitgliedern des Landes mit 5 fl. Oc. W. 
2. die von den Lehrlingen bei Beginn und Beendi 
gung der Lehre zu entrichtenden Gebühren und zwar für den 
ersteren Fall 3 fl., für den letzteren 5 sl. Oc. W. ohne 
Unterschied. 
3. die Jahrcö-Auflagcn der Meister ohne Unterschied 
mit 50 kr. Oe. W. 
4. die Ordnungsstrafen und die von der Gewerbs- 
behörde wegen Uebertretung der Gewerbevorschristen verhängten 
Geldbußen. 
b) von Meile der Gesellen, welche eine eigene Lade haben: 
1. Die Einschreibegebühr von jedem in Linz nnd 
Urfahr in Arbeit eintretenden Gesellen mit 20 kr. Oe. W. 
2. die Auflagen der in Linz und Urfahr befindlichen 
Gesellen alle Quartal mit 20 kr. Oe. W. 
Die oben angeführten Einkünfte können über Einschrei 
ten des Vorstehers im Wege der politischen Behörde zwangs 
weise eingebracht werden. 
8- 47. 
Bon den Einnahmen 1—4 n H. 46 werden verwendet: 
n) Für das Krankenhaus der barmherzigen Brüder in 
Linz alljährlich 12 fl. 60 kr. Oe. W., welche jedesmal 
mit Anfang November dahin abzuführen sind, 
ii) zur Unterstützung armer Genossenschafts-Mitglieder, 
e) zur Verpflegung der reisenden Gesellen. 
Sollten die Einnahmen zur Bestreitung dieser Auslagen 
nicht ausreichen, so wird der Abgang auf die Genossenschafts- 
Mitglieder in Linz und Urfahr verhältnißmäßig repartirt. 
Von den Einnahmen d Z. 46: 
rr) Für das Krankenhaus der barmherzigen Brüder all 
jährlich 12 fl. 60 kr. Oe. W. 
d) für die Quartalmesse jedesmal 1 fl. 50 kr., sohin 
jährlich 6 fl. 
v) zur Unterstützung der reisenden Gesellen, denen über 
einen Feiertag als Unterstützung 40 kr. zu verabreichen 
sind, welche unter den Gesellen zu repartiern sind.
	        
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