Volltext: Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918)

60 Der Handelskrieg bis zum uneingeschränkten Unterseebootskrieg 
Das U-Boot schleppte nach der Torpedierung 4 Boote, in denen sich auch die englische 
Prisenmannschaft befand, bis zum nächsten vorbeifahrenden dänischen Schiff. Aus Be 
fragen erklärte der Kapitän, das U-Boot habe die deutsche Flagge geführt; hätten die 
Engländer das Schiff nicht aufgebracht, so wäre es mindestens 320 Seemeilen nordwest- 
wärts, auf dem alten Kurs, der U-Bootgefahr nicht ausgesetzt gewesen." 
Die Wegnahme der Post auf dem norwegischen Dampfer „Haakon VII." 
am 17. August 1915 
Der norwegische Dampfer „Haakon VII." der Nordenfjeldsk-Dampfschiffgesellschast, der 
am 17. August 1915 seine gewöhnliche Reise nach England antrat, landete am Abend 
desselben Tages in Bekkervig, zwischen Haugesund und Bergen, die Mannschaft des 
Dampfers „Mineral", der, mit Eisenerzen von Narvik nach Newcastle unterwegs, 11 See 
meilen südwestlich von Marstenen von einem deutschen Unterseeboote versenkt worden 
war. Außerdem meldete er, der Kommandant des Unterseeboots habe von der Post, die 
„Haakon VII." mit sich führte, alle Drucksachen und Pakete nach England, Frankreich 
und Italien, sowie allen deutschfeindlichen Kolonien über Bord werfen lassen und die 
Brief- und Wertpost an sich genommen. Auf eine Beschwerde der norwegischen Regierung 
darüber, hat das deutsche Auswärtige Amt der norwegischen Gesandtschaft in Berlin 
in einer am 4. Oktober 1915 veröffentlichten Note folgendes mitgeteilt: 
„Die über Bord geworfene Paketpost enthielt nach Meldung des Kommandanten deS Unterseeboots 
Bannware, darunter Wollwaren und Lebensmittel, die für feindliche Mächte bestimmt sein konnten. 
Unter dieser Voraussetzung wurde sie nach Lage der Umstände gemäß Artikel 54 der Londoner 
Deklaration ohne weiteres vernichtet; eine Paketsendung, deren Inhalt nicht als Bannware anzusehen 
war, wurde vom Kommandanten zurückgegeben. Selbstverständlich unterliegt die Rechtmäßigkeit 
der Versenkung der Prüfung der deutschen Prisengerichte, so daß die Beteiligten Gelegenheit haben, 
etwaige Einwendungen auf gerichtlichem Wege zu erheben." Die Briefpost wird durch das Haager 
Abkommen nicht geschützt, da verschiedene Kriegführende, darunter Rußland, eS nicht ratifiziert haben, 
so daß eS nach Artikel 9 in dem jetzigen Kriege keine Anwendung findet. Die Feinde Deutschlands 
durchsuchen die deutsche Briefpost auf neutralen Schiffen mit größter Rücksichtslosigkeit und haben 
sie sogar teilweise beschlagnahmt, ohne daß, soweit bekannt, wirksamer Widerspruch dagegen erhoben 
worden wäre; Deutschland hat daher Anspruch auf das gleiche Recht, so daß das Vorgehen des 
Kommandanten, der 4 Postsäcke mit feindlichem Bestimmungsort an sich nahm, nicht als völkerrechts 
widrig angesehen werden kann. „Der Einspruch der Königlichen Norwegischen Regierung," heißt es 
in der Note weiter, „kann daher nicht als begründet angesehen werden. Dessen ungeachtet hat die 
Kaiserlich Deutsche Regierung, um in möglichst großem Umfange die Interessen der neutralen Länder 
zu schonen, beschloffen, bis auf weiteres die Briefpost auf neutralen Schiffen unberührt zu lasten, 
selbst wenn sie nach einem feindlichen Lande bestimmt sein sollte. Uebereinstimmend hiermit hat sie 
die vom Dampfer „Haakon VII." entfernte Briefpost ungeöffnet der deutschen ReichSpostverwaltung 
zugestellt zur Weitergabe an die norwegische Postverwaltung." 
Die norwegische Regierung hat nach Empfang dieser Note der deutschen Regierung 
mitgeteilt, daß sie es nicht für nötig halte, die rechtliche Seite der in Betracht kommenden 
Fragen von neuem zu erwägen, da sie mit Befriedigung von der praktischen Lösung 
durch die deutsche Regierung Kenntnis genommen habe. 
Die Versenkung der „Arabic" 
am 19. August 1915 
Der White Star-Dampfer „Arabic" (10 000 t), der am 28. Juli mit Bannware (Ge- 
schoffe, Kartuschen, Automobile, Kautschuk, Schmieröl, Stahl, Zinn, Blei) von New 
Jork nach Liverpool gefahren war, wurde am 19. August 1915 auf dem Rückwege nach 
Amerika morgens 9% Uhr 60 Seemeilen südlich von Irland von dem deutschen Unter 
seeboot „II 27" (Kapitän Schneider) torpediert; 59 Personen, darunter 3 Ameri 
kaner, kamen um. Außerdem sollen 200000, nach anderen Nachrichten 400000 Pfund
	        
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