Volltext: Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918)

Die Jnnerpo litis che Lage der Schweiz 
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rat Adrian von Arx in der „Neuen Zürcher Zeitung" hervorhob, alles andere: Die 
Sorge um die Eidgenossenschaft. 
Die Maßnahmen des Bundesrates beruhigten die Gemüter einigermaßen, nur der 
unerwartete Freispruch der Angeklagten verursachte in der welschen Schweiz einige Be 
stürzung. In der deutschen Schweiz wurde das Urteil mehrheitlich gutgeheißen und 
auch in der romanischen Schweiz anerkannte man die völlige Unparteilichkeit und ehr 
liche Wahrheitsliebe des Gerichts. Von kleinen Störungen abgesehen, kam es nirgends 
zu neuen Unruhen. Auch die strenge disziplinarische Bestrafung der Fehlbaren durch 
General und Bundesrat trug viel zur Beruhigung bei. 
Während der Gerichtsverhandlung hatte aber Gencralstabschcf Oberst Sprecher von 
Bernegg eine Aeußerung über die Neutralität getan, die geeignet war, neue Erregung 
zu verursachen. Er sagte, der Begriff der Neutralität sei im allgemeinen schwankend 
und „wenn wir dulden müssen, daß unsere Neutralitäts r e ch t e ganz nach Belieben, wie 
es den Kriegführenden paßt, beeinträchtigt und eingeschränkt werden, haben wir uns 
auch nicht so sklavisch und peinlich an die Neutralitätspflichten zu halten." Schon das 
Kriegsgericht hatte diese Ausführungen deutlich abgelehnt. Sie riefen in der ganzen 
Schweiz lebhaften Widerspruch hervor. Die Bundesversammlung hatte über diese An 
gelegenheit, sowie eine Reihe innerpolitischer Fragen, endgültig zu entscheiden. 
„Die große Tagung" vom 6. bis 17. März 1916 
Die ordentliche Versammlung der eidgenössischen Räte war ursprünglich auf den 
27. März 1916 angesetzt gewesen. Der Bundesrat, der zwar zuerst eine frühere Ein 
berufung abgelehnt hatte, kam dann doch, wie er in seinem Bericht vom 19. Februar 
1916 ausführt, zu der Ueberzeugung, 
„daß durch eine möglichst baldige parlamentarische Erörterung der brennenden Fragen, welche die 
neuesten Ereignisse in den Vordergrund gerückt hatten, viel gefährlicher Zündstoff beseitigt werde, 
und daß es für den Bundesrat unumgänglich notwendig sei, zu wissen, auf welcher staatsrechtlichen 
Grundlage künftig seine verantwortungsvolle Tätigkeit zu fußen hat, und ob die Behörde dabei noch 
das ihr für die Lösung der schweren Aufgabe erforderliche Vertrauen genießt." 
Die wichtigsten Fragen, die erörtert werden mußten, waren: „Einschränkung der 
außerordentlichen Vollmachten" und „Unterordnung der militärischen 
Gewalt unter die Zivilgewalt." Zur ersten Forderung äußerte sich der Bundes 
rat in dem Sinne, daß die Vollmachten für die Dauer des Krieges unentbehrlich seien, 
beim zweiten Postulat bestritt er, daß eine militärische Vorherrschaft je bestanden habe, 
oder vom General auch nur angestrebt worden sei. 
„Auf der einen Seite," fährt er in seinem Berichte fort, „können auch wir uns der Erkenntnis 
nicht verschließen, daß es für unsere Sicherheit nicht notwendig und aus praktischen Gesichtspunkten 
nicht wünschenswert wäre, wenn das Armeekommando in den tatsächlichen Verhältnissen, unter denen 
wir leben, von seinen gesetzlichen Kompetenzen ohne Rüclsicht und Fühlung mit den bürgerlichen 
Behörden uneingeschränkten Gebrauch machen wollte. Das ist seit der Mobilmachung nie der Fall 
gewesen und wir haben denn auch sofort beim Armeekommando Verständnis und Entgegenkommen 
gefunden, als wir eine Reihe von Erlassen vorbereiteten, die für die besondere Lage, in der wir 
uns zurzeit befinden, eine mit dem Friedensverhältnis besser im Einklang stehende Ordnung ver 
schiedener Materien vorsahen." 
Diese Erlasse bezogen sich auf die Zuständigkeit für die Ausgaben der Armee, die 
Heerespolizei, die Uebertragung von Kompetenzen der Militärgerichte an die bürger 
lichen Gerichte, den Betrieb der Verkehrsanstalten (der Kriegsbelrieb der Eisenbahnen 
wurde aufgehoben). Der Bericht schließt mit einer eindringlichen Mahnung zur Einigkeit: 
„Entschiedene Stellung nehmen wir ein gegenüber dem da und dort in Resolutionen zum Aus 
druck gebrachten Gedanken, ein Oberbefehlshaber der Armee sei zurzeit überhaupt entbehrlich, und 
der Armeestab, wie auch die jeweils aufgebotenen Truppen könnten dem schweizerischen Militär
	        
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