Volltext: Der Völkerkrieg Band 11 (11 / 1918)

Dte Schweizer. Eidgenossenschaft 
während des zweiten Krtegsjahres 
Vom August 1915 bis August 1916 
Zusammenfassender Bericht von Werner Guggenheim, St. Gallen 
Geschrieben im Januar 1917 
Fortsetzung von Band VII, Seiten 289 bis 319 
Die Jnnerpolitische Lage der Schweiz 
Zunehmende Spannung 
In den Augusttagen des Jahres 1914 stand das ganze Schweizervolk einmütig hinter 
seiner Regierung. Der langandauernde und unvorhergesehene Zustand der „bewaffneten 
Neutralität", ein Zwischending zwischen Friedens- und Kriegszustand, mit seinen Ein 
schränkungen und Unannehmlichkeiten, unverstandene Maßnahmen des Bundesrates, 
Mißgriffe, oder anscheinende Irrtümer der Zensur, militärische Vorkommnisse — all 
das hatte nach und nach und zwar in erhöhtem Maße in der romanischen Schweiz eine 
Spannung hervorgerufen, die gegen Ende des Jahres 1915 beständig zunahm. Der 
Einigkeit in den ersten Tagen des Krieges folgte bald ein wirrer Gegensatz und Kampf 
der Meinungen. Nachdem sich die Diskussion über die gegensätzliche Stellungnahme der 
verschiedenen Landcsteile zum Weltkrieg einigermaßen beruhigt hatte, rückten, schon gegen 
Ende des ersten Kriegsjahres und vor allem im Winter 1915/16, innerpolitische Fragen 
mehr in den Mittelpunkt des Meinungsaustausches. Die Vollmachten des Bundesrates, 
deren Notwendigkeit auf wirtschaftlichem Gebiete unbestritten war, wurden in ihren 
innerpolitischen Wirkungen von verschiedenen Seiten angegriffen, weil sie die demokratische 
Verfassung der Schweiz zugunsten einer absolutistischen Herrschaft aufheben würden. 
Was im Kriegsfall notwendig sei, könne nicht aus den Zustand der bloßen „bewaff 
neten Neutralität" angewendet werden. Unbegründete Gerüchte, aufgebauschte Dar 
stellungen nebensächlicher Vorfälle riefen ein Gefühl der Unsicherheit, des Mißtrauens, 
der Unzufriedenheit hervor. Der Zündstoff, der sich so allmählich angesammelt hatte, 
mußte bei der nächsten Gelegenheit zur Entladung kommen. In diesen Zustand der 
Spannung fiel die Affäre der beiden Generalstabsobersten Egli und von Wattemvyl; 
sie brachte die schwerste innere Krise zum Ausbruch, welche die Eidgenossenschaft während 
der zwei ersten Kriegsjahre durchzumachen hatte. 
Der Zwischenfall der beiden Generalstabsobersten 
Schon Ende 1915 hatten einige welsch-schweizerische Persönlichkeiten von Unregel 
mäßigkeiten im Nachrichtendienst des Armeestabes Kenntnis erhalten. Der Bundesrat 
wurde benachrichtigt; die russische Gesandtschaft in Bern, die ebenfalls davon erfahren 
hatte, wurde beim Bundesrat vorstellig. Obwohl der Bundesrat im innerpolitischen 
Interesse die Angelegenheit zuerst im Stillen erledigen wollte, ordnete er, nachdem die 
Bevölkerung durch Gerüchte beunruhigt worden war, doch eine amtliche Untersuchung 
an, die zur Ueberweisung der fehlbaren Obersten an ein Kriegsgericht führte. 
Die Gerichtsverhandlungen gegen die beiden Obersten Egli und von Wattemvyl fanden 
im Februar 1916 in Zürich statt. Diese beiden Offiziere, die bei Kriegsausbruch mit 
der Leitung des Nachrichtendienstes für den schweizerischen Armeestab beauftragt worden 
waren, wurden angeklagt, daß sie den Militärattaches der Zentralmächte die nur für 
eine beschränkte Anzahl schweizerischer Offiziere und Verwaltungen täglich erscheinenden 
Bölkerkrieg. XVII. 19
	        
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