Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

Maßnahmen der Regierung 
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19. Februar 1916. 
Nach einer vom Handelsministerium eingeleiteten Untersuchung betragen die industriellen und kom 
merziellen Schuldforderungen von Franzosen an Deutsche und Oesterreicher mindestens 50 Millionen, 
während nur für etwa 10 Millionen deutsche und österreichische Forderungen an Frankreich unerledigt 
geblieben seien. Die beabsichtigte Schaffung einer Kompensationskammer wurde daher aufgegeben. 
Proteste. 
August 1915. 
Als Protest gegen Anwendung brennender Flüssigkeiten durch die Deutschen 
sowie zur Rechtfertigung der Verteidigung mit gleichen Mitteln, richtet der französische Minister des 
Aeußern im Auftrage der Regierung eine Denkschrift an die fremden Staaten, worin es heißt: „Um 
die Sicherheit der französischen Truppen nicht zu gefährden und sich gegen ähnliche Raffiniertheiten 
zu verteidigen, greift die Regierung der Republik unter dem Zwange der militärischen Notwendigkeit 
zu den Mitteln, die ihr angebracht erscheinen, um die deutschen Soldaten und Militärbehörden zu 
verhindern, ihre Verbrechen und Morde zu begehen." 
3. August 1915. 
Das Amtsblatt der französischen Republik veröffentlicht einen neuen ausführlichen Bericht der 
Kommission zur Feststellung der Völkerrechtsverletzungen durch den Feind, der be 
sonders die Anklage enthält, daß systematisch die Verwundeten ermordet, und Sanitätspersonen nicht 
geschont worden seien (vgl. III, S. 246 u. VII, S. 271). 
Finanzielle und wirtschaftliche Maßnahmen 
Von den einzelnen Finanzmaßnahmen des Parlaments ist zunächst hervorzuheben, daß 
Kammer und Senat am 24. und 28. September 1915 einstimmig die provisorischen 
Zwölftel für das letzte Quartal des Jahres 1915 in Höhe von 6 649 700900 
Franken genehmigten und am 25. und 28. Dezember 1915 auch die provisorischen Kredite 
für das erste Winterjahr 1916 in Höhe von 8172 817 000 Franken. Aus den 
Ausstellungen der Berichterstatter in Kammer und Senat geht hervor, daß der monat 
liche Durchschnitt der militärischen Ausgaben von 1780 Millionen im Jahre 1914 aus 
1844 Millionen Franken im Jahre 1915 angestiegen war und für die ersten Monate 
des Jahres 1916 auf 2505 Millionen veranschlagt wurde, daß die Kriegskosten für die 
ersten 17 Kriegsmonate von 1. August 1914 bis 31. Dezember 1915 demnach 31024 081183 
Franken betrugen und daß, wenn auch der größere Teil der bewilligten Kredite etwa 
73 Prozent für militärische Aufwendungen Verwendung fand, doch auch die Erforder 
nisse der Zivilverwaltung infolge der Kriegslage erheblich gestiegen sind. 
Diese Ausgaben sind hauptsächlich durch Erhöhung der Regierungsverpflichtungen 
gegenüber der Bank von Frankreich, die Mitte Dezember 7,5 Milliarden überschritten 
hatten, und mit dem Erträgnis der Schatzscheine und Obligationen der nationalen Ver 
teidigung gedeckt worden. Die Höhe der abgesetzten Bons der Nationalen Verteidigung 
hatte am 31. Oktober 1915 den Betrag von 8 532 911400 Franken erreicht, während 
der Nominalwert der Obligationen der nationalen Verteidigung sich auf 3 659 241 200 
Franken belief. Von dieser Summe waren 2 738 798 000 Franken in bar oder in Bons 
der nationalen Verteidigung aufgebracht. Der Erlös der in England und in den Ver 
einigten Staaten abgesetzten Bons hatte 1 164 692 000 Franken ergeben. 
Finanzminister Ribot fand wie immer (vgl. VII, S. 281), so auch diesmal in seinen 
Begründungen der Budgetvorlagen zuversichtliche Worte. Da aber die Einnahmen fort 
gesetzt in keinem Verhältnis zu den Ausgaben standen — für die ersten 15 Monate des 
Krieges allein ergab sich ohne Berücksichtigung der direkten Steuern im Vergleich mit 
den Eingängen einer normalen Zeit ein durchschnittlicher Verlust von 27,86 Prozent 
— und die in den Vereinigten Staaten durch das Versprechen, 1000 Millionen in Gold 
innerhalb Jahresfrist nach New Jork zu senden, zustandegekommene französisch
	        
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