Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

Maßnahmen der Regierung 
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Maßnahmen der Regierung 
Militärische Maßnahmen 
Nach den amtlichen Meldungen und ergänzenden Mitteilungen 
20. September 1915. 
Der Ministerrat beschloß, dem Antrag auf Veröffentlichung vonVerlu st listen (vgl. VII, 
5. 269) mit Rücksicht auf schwebende strategische Maßnahmen noch nicht näherzutreten. 
6. Oktober. 
Der Ministerrat beschloß die nochmalige Generalmusterung von 27 Jahrgängen. 
10. November. 
Der Kriegsminister Galliöni hat einen Erlaß über Empfehlungen für Militärpersonen jeden Ranges 
veröffentlicht, der der Günstlingswirtschaft ein Ende machen soll. In einem Rundschreiben an alle 
Militärbehörden betont er die Notwendigkeit, alle Entschließungen schnell zu treffen, fordert, daß alle 
Offiziere, Beamten und Angestellten, die nicht ihre ganze Arbeitskraft ihrer Aufgabe widmeten, ent 
fernt sowie alle Büro-Einrichtungen durch Neuanschaffungen auf die Höhe der Leistungsfähigkeit ge 
bracht würden und verlangt, daß die mit Büroarbeiten beschäftigten Militärpersonen und Zivil 
angestellten möglichst durch gewandte weibliche Angestellte ersetzt werden sollen, die in der Regel 
aus den Angehörigen gefallener und verwundeter Franzosen auszuwählen seien. 
19. November. 
Der Kriegsminister hat durch Rundschreiben die Namen aller Offiziere des aktiven Heeres, der 
Reserve und des Landsturms, die noch nicht an der Front gedient haben, und eine Liste der Beamten 
der Zentralverwaltung, die Ersatzoffiziere sind, eingefordert, um sie in ihre Truppenlager zu beordern 
und durch felddienstuntaugliche verwundete Offiziere und pensionierte Beamte zu ersetzen. 
1. Dezember. 
Nachdem Senat und Kammer am 29. und 30. November (vgl. S. 291) den Kriegsminister ermächtigt 
hatten, den Jahrgang 1917 unter die Fahnen zu rufen, bestimmte Galliern den 5. Januar 1916 
als Einberufungstermin. 
Millerand wollte die Jahresklasse 1917, deren Musterung bereits am 1. und 4. April 1916 von 
Kammer und Senat genehmigt worden war (vgl. VII, S. 275 und 276), schon im Oktober 1915 
einberufen, Galliern hatte den 15. Dezember 1915 vorgeschlagen, wogegen die Armeekommission aus 
hygienischen Gründen den 15. März 1916 als frühesten Termin bezeichnete. Die Jahresklasse 1917 
dürfte das Heer um rund 255 000 Mann vermehren. 
19. Dezember. 
Auf die vielfachen Klagen über die Unkenntnis über den Verbleib von Angehörigen verfügte 
ein Erlaß des Kriegsministers, daß die Schwerverwundeten oder Kranken, die mindestens ein Jahr 
in Behandlung gewesen sind, in ein Hospital in der Nähe ihrer Heimat verlegt werden dürfen. 
24. Dezember 1915. 
Der Kriegsminister erinnert in einem Rundschreiben an seine Anordnung vom 10. November 1915 und 
verlangt bis 1. Januar 1916 einen Bericht über die Entfernung aller Offiziere und Beamten, die 
infolge von Uebermüdung oder aus Mangel an Eifer nur beschränkt leistungsfähig sind. 
Zugleich werden die Korpskommandanten angewiesen, diejenigen Soldaten, die während des Krieges 
noch nie im Urlaub waren, so rasch als möglich zu beurlauben. 
19. Januar 1916. 
General Galliern beschloß, Senatoren und Deputierten künftig zur Ausübung einer Kon 
trolle den Besuch der Verwaltungen des Kriegsministeriums ohne besondere Erlaubnis zu gestatten. 
30. Januar. 
Der Kriegsminister ordnete eine Zählung aller noch im Zivildienst verbliebenen Militärpersonen 
an und unterbreitete der Kammer Gesetzentwürfe über die Verjüngung des Offizierkorps 
und eine nochmalige ärztliche Untersuchung der Hilfstruppen, nach der sie in zwei 
Kategorien, in die zum Waffendienst untauglichen, und diejenigen, deren Zustand sich bessern kann und 
die daher alle sechs Monate neu zu untersuchen sind, eingeteilt werden sollen. 
3. Februar 1916. 
Ein Erlaß des Kriegsministers hebt diedauerndenBefreiungenvomHeeresdrenstauf; 
die zukünftigen Zurückstellungen werden stets nur von begrenzter Dauer sein. 
BöUerkrieg. X. 
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