Volltext: Der Völkerkrieg Band 6 (6 / 1916)

246 Die österreichisch-ungarische Monarchie während des zweiten Kriegshalbjahres 
19. Juli 1915. 
Der Statthalter von Galizien Dr. Witold v. Korytowski ist auf sein Ansuchen 
seines Amtes enthoben und der General d. Ins. Hermann v. Colard zum Statt 
halter des Königreichs Galizien ernannt worden. 
Hermann v. Colard ist im Jahre 1857 in Stanislau geboren, trat als Leutnant in das In 
fanterieregiment Nr. 10 ein, kam nach Absolvierung der Kriegsschule als Generalstabsoffizier nach 
Lemberg und 1889 als Hauptmann in das Eisenbahnbureau des Generalstabes, worauf seine Einteilung 
zum Truppendienste beim Infanterieregiment Nr. 100 in Teschen erfolgte. Als Major war er General 
stabsoffizier beim Korpskommando in Sarajevo. 1894 wurde Colard wieder in das Eisenbahnbureau 
des Generalstabes berufen und 1897 unter Belastung im Generalstabskorps zum Truppendienst beim 
24. Infanterieregiment in Lemberg als Oberstleutnant zugeteilt. Im darauffolgenden Jahre wurde 
er Oberst und Kommandant dieses Regiments. Das Regimentskommando führte er in Lemberg, 
Stanislau und Kolomea bis zum Jahre 1905, und ist dann zum Brigadekommandant einer Infanterie- 
brigade in Salzburg und zum Generalmajor und 1908 zum Divisionär in Przemysl befördert worden. 
Im Mai 1909 wurde er unter Belastung auf dem Kommandoposten Feldmarschalleutnant, 1911 
Festungskommandant in Przemysl. Bei der Verwirklichung der neuen Militärstrafprozeßordnung 
wurde er zum Präsidenten des Obersten Militärgerichtshofes ernannt mit der Aufgabe, die neue 
Militärstrafprozeßordnung in die Praxis einzuführen, ist dann 1914 zum wirklichen General der 
Infanterie befördert worden und erhielt gleichzeitig die Würde eines Geheimen Rates. 
Von den Beziehungen zu den verbündeten und neutralen Staaten 
17. Januar 1915. 
Zum außerordentlichen schweizerischen Gesandten und bevollmächtigten Minister in 
Wien als Nachfolger von Dr. Choffat ernannte der schweizerische Bundesrat den Ches 
der Abteilung des Auswärtigen des politischen Departements Dr. jur. Bourcart. 
21. Februar. 
Der Minister des Aeußern, Baron Burian, begab sich in Begleitung des Legations 
rats Grafen Hoyos an den Sitz des Armeeoberkommandos, wo der deutsche Reichskanzler 
v. Bethmann Hollweg eintraf (vgl. VII, S. 9), um den Besuch zu erwidern, den Baron 
Burian am 24. und 25. Januar 1915 im deutschen Hauptquartier abgestattet hatte. 
27. Juni 1915. 
Der deutsche Reichskanzler v. Bethmann Hollweg und der Staatssekretär des deutschen 
Auswärtigen Amtes v. Jagow sind zu Besprechungen mit dem österreichisch-ungarischen 
Minister des Aeußern Freiherrn v. Burian aus dem Großen Hauptquartier in Wien 
eingetroffen. Der Reichskanzler ist auch vom Kaiser Franz Josef empfangen worden. 
Militärische Maßnahmen 
1. Mai 1915. 
Die in den Jahren 1873 bis 1877 geborenen und bei der Musterung vom 6. April 
bis 6. Mai 1915 zum Landsturmdienst mit Waffe geeignet befundenen unausgebildeten 
Landsturmpflichtigen sind auf den 15. Mai 1915 einberufen worden. Bei einem Teile 
der Ersatztruppenkörper wurde, sofern sich bei ihnen ein Ueberschuß zeigte, eine Anzahl 
der Einrückenden für kurze Zeit zurückbeurlaubt, wobei in erster Linie die ältesten Jahr 
gänge, aber im Hinblick aus die Notwendigkeit des Feldanbaues auch jüngere in Betracht 
kamen. Die Einberufung der ungarischen Staatsangehörigen dieser Jahresklassen ist für 
einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. 
5. Mai 1915. 
Die neuen, bereits in einer amtlichen Bekanntmachung vom 17. April 1915 
eingehend begründeten Vorschriften über die zeitweilige Erweiterung der Land 
sturmpflicht gelangten in beiden Staaten der Monarchie zur Veröffentlichung; für Oester-
	        
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