Volltext: Der Völkerkrieg Band 5 (5 / 1916)

Die Landesverteidigung 
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Partei des Kantons die Ehrenstelle eines Parteichefs. Im Jahre 1899 erfolgte seine Wahl in den 
Nationalrat, und am 14. Dezember 1911 berief ihn die Bundesversammlung an Stelle des verstorbenen 
Bundesrats Schobinger in die oberste Landesbehörde, wo er das Finanz- und Zolldepartement über 
nahm, dem er seither ununterbrochen vorstand. Die Führung dieses Departements behielt Motta, 
gestützt auf das am 1. Januar 1915 in Kraft getretene Gesetz über die Organisation der Bundes 
verwaltung, auch als Bundespräsident bei. „Motta kennt und schätzt deutsches Wesen, spricht neben 
Deutsch perfekt Französisch und ist vor allem ein echter Sohn seiner südlichen Heimat; so tritt an 
die Spitze unseres dreisprachigen Staates ein Magistrat, der diesen Staat sozusagen verkörpert, indem 
er die Eigenschaften der drei Stämme in sich vereinigt." (Die Schweiz, I, 1915.) 
Die Schiedsverträge mit Großbritannien und Italien, die während 
des Jahres 1914 abgelaufen waren, wurden auf weitere fünf Jahre erneuert. Diese 
Verträge finden nur auf solche Streitfälle Anwendung, die nicht die Lebensinteresfen, 
die Unabhängigkeit und die Ehre der vertragschließenden Staaten berühren. 
Vom 6. bis 15. April 1915 trat die Bundesversammlung zur dritten Kriegs 
tagung zusammen. Es kamen vor allem die Fragen des Tabakmonopols und der 
Kriegssteuer zur Sprache. Die Vorlage über die Kriegssteuer wurde vom Nationalrat 
und Ständerat einstimmig genehmigt (vgl. S. 307). 
In der Junitagung, 7. bis 19. Juni 1915, sprach Herr Bundesrat Hoffman» 
in einer eindrucksvollen Rede, worin er vor allem die Schwierigkeiten der Zufuhr be 
leuchtete, über die Stellung der Schweiz zu den kriegführenden Mächten. Einige Miß 
griffe der Zensurbehörden veranlaßten die sogenannte Zensurdebatte im Nationalrat, 
in der Bundesrat Hoffmann betonte, daß in so außergewöhnlichen Zeiten das Staats 
wohl eine Einschränkung der Preßfreiheit gebieterisch verlange. Bemerkenswert war 
auch die Anregung von Ständerat Dr. Wettstein betreffend die staatsbürgerliche, natio 
nale Erziehung der schweizerischen Jugend. 
Beim Ausbruche des italienischen Kneges hat der Bundesrat auf Ersuchen der kaiser 
lich deutschen Regierung und der königlich italienischen Regierung die Wahrung der 
deutschen Interessen in Italien und der italienischen Interessen in Deutsch 
land übernommen. 
Bei den schweizerischen Gesandtschaften traten einige Veränderungen ein. Am 
bemerkenswertesten ist wohl der Wechsel des „außerordentlichen Gesandten und bevoll 
mächtigten Ministers der Eidgenossenschaft beim Königreich Italien", der durch den 
Tod des bisherigen Ministers, Herrn Dr. I. B. Pioda, bedingt wurde. An seine 
Stelle ernannte der Bundesrat Dr. Alfred von Planta in Reichenau (Grau 
bünden). Mit ihm kam einer der tüchtigsten Politiker der Eidgenossenschaft auf diesen 
außerordentlich bedeutsamen Posten. Planta war für 1913/14 Nationalratspräfident 
und ist außerdem Präsident des Verwaltungsrates der Rhätischen Bahnen. Wichtig ist 
auch die Errichtung einer diplomatischen Vertretung Schwedens in der Schweiz. 
Der erste schwedische Gesandte bei der Eidgenossenschaft ist Graf Ehrenwaerd. 
Die Landesverteidigung 
Von der schweizerischen Armee 
Die Schweiz vermag, alles in allem, ein Heer von annähernd 300 000 Mann ins 
Feld zu stellen. Die Militärorganisation von 1907, im wesentlichen das Werk Ulrich 
Willes, bewirkte eine Umwälzung im Heerwesen der Eidgenossenschaft. Mit ihr ist ein 
strafferer, kriegstüchtiger Geist eingekehrt; die Einteilung hat sich wesentlich geändert. 
Vor allem ist die Heeresverwaltung von den Kantonen mehr auf den Bund übergegangen. 
Die Schweiz besitzt die allgemeine Wehrpflicht, die mit dem 20. Altersjahr be 
ginnt und bis zum 48. für die Mannschaften, bis zum 52. für Offiziere dauert. Im
	        
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