Volltext: Der Völkerkrieg Band 4 (4 / 1916)

Dänemark, Schweden und Norwegen 
289 
Schweden 
Maßnahmen der Regierung und Kundgebungen 
Die wirtschaftlichen Maßnahmen sind aus den Seiten 289 bis 291 zusammengefaßt; 
die handelspolitischen Maßnahmen, die gemeinsam mit Dänemark und Norwegen 
getroffen wurden, folgen auf den S. 299 u. 300 
12. September 1914. 
Die große Verteidigungsreform hat ihre Erledigung gefunden, indem der Reichstag 
die von der Regierung eingebrachten Heer- und Flottenvorlagen angenommen hat. Unter 
den das Heer betreffenden Maßregeln sind die Verlängerung der Dienstzeit für die In 
fanterie aus ein Jahr, die Vermehrung des Offizierkorps und die Errichtung eines neuen 
Kavallerietruppenverbands für das nördliche Schweden zu nennen. Die Marine erhält 
Panzerschiffe nach dem von der Regierung ausgearbeiteten größeren Typ von gegen 7000 
Tonnen. Ein Flottenstützpunkt soll bei Hernösand am bottnischen Meerbusen angelegt 
werden. Für die nächsten fünf Jahre stellen sich die Kosten der Marineneubauten, wozu 
auch Torpedojäger und Unterseeboote gehören, auf rund 45 Millionen Kronen. 
5. November. 
Die Regierung erhält einen Kredit von 450 Millionen Kronen zur Aufrechterhaltung 
der schwedischen Mobilisierung für die ganze Dauer des Krieges. 
22. Dezember 1914. 
Der schwedische Reichstag ist geschlossen worden. 
14. Januar 1915. 
Die schwedische Regierung hat beschlossen, das erlassene Verbot der Ausfuhr 
von Kriegsmaterial dahin zu erweitern, daß künftig auch der Durchgangs 
handel mit Kriegsmaterial verboten ist, wohl mit Rücksicht auf die russischen Bemühungen 
einen Transithandel über Narvik—Boden—Karungi einzurichten. 
16. Januar. 
Der Reichstag wurde vom König mit einer Thronrede eröffnet, in der er zunächst 
der Neutralität, die bei Beginn des Krieges beschlossen und bisher ausrecht erhalten 
worden sei (vgl. I, S. 62), Erwähnung tat und sodann ausführte, die militärischen 
Maßnahmen für die Durchführung der Neutralität und den Schutz des Reiches hätten 
notwendigerweise fühlbare persönliche, aber bereitwillig getragene Opfer veranlaßt; die 
Fürsorge für die Neutralität und das Selbstbestimmungsrecht Schwedens fordere weiter, 
daß eine erhöhte Wehrbereitschast der Streitkräfte Schwedens aufrechterhalten werde. 
Obgleich Schweden sich des Friedens erfreute, habe das Wirtschaftsleben des Volkes 
doch viel gelitten. Hierzu habe in hohem Grade der Umstand beigetragen, daß völker 
rechtliche Grundsätze, die früher die Rechte der neutralen Staaten und ihrer Staats 
angehörigen regelten, von den Kriegführenden nunmehr nicht anerkannt würden. Der 
König erwähnte in der Ansprache ferner die aus Anlaß des europäischen Krieges mit 
Norwegen getroffene Abmachung vom 8. August 1914, in der die Erklärung äußerster 
Neutralität wiederholt und Zusicherungen ausgetauscht wurden, daß der in Europa 
herrschende Kriegszustand niemals zu feindlichen Maßnahmen einer der beiden Mächte 
gegen die andere führen wird, erinnert dann an die auf seine Einladung erfolgte Zu 
sammenkunft der skandinavischen Könige (vgl. S. 299), was alles den Zweck gehabt 
habe, die Stellung Schwedens zu stärken, und schloß: „Wenn auch unsere Neutralität, 
wie ich lebhaft hoffe, aufrechterhalten werben kann, müssen doch kräftige Anstalten zur 
Verteidigung des Landes und Erleichterung der ökonomischen Wirkungen des Krieges 
nicht zum wenigsten für die Schwachen und Kleinen der Gesellschaft getroffen werden. 
Ein Volk, das stark ist durch vaterländische Opferbereitschaft und gegenseitiges Zusammen 
gehörigkeitsgefühl, kann aber mit Zuversicht schweren Zeiten entgegensehen." 
Wlkerkrieg. V. 19
	        
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