Volltext: Der Völkerkrieg Band 4 (4 / 1916)

Italiens Entschluß zum Kriege von Anfang Mai bis zum 21. Mai 1915 285 
feindlichen Heeres sehen können, das keuchend unsere Stadt anfällt, um unsern Herd zu 
zerstören. Löwen, Mecheln, Reims usw. sind die traurigen Beweise. Italiener seid auf 
der Wacht! Habt ein Auge auf die Deutschen!" 
„Das künstliche chauvinistische Fieber war," wie der Berichterstatter der Neuen Zürcher 
Zeitung schrieb, „dem Höhepunkt nahe, dank der Stimulantien, die aus der Pharmacy 
in Downing Street zu London stammten; dort ist zur Kennzeichnung der modernen „Ger 
mania* das Wort geprägt worden: „Gerammt totius Mundi hostis.“ 
Italims Entschluß zum Kriege 
Von Anfang Mai bis zum 21. Mai 1915 
Die Maßnahmen der Regierung 
Erlasse und Kundgebungen 
3. Mai 1915. 
In Rücksicht auf die internationale Lage erkannte der Ministerrat die Notwendigkeit 
an, daß kein Mitglied der Regierung Rom verlasse. Die Beteiligung der Re 
gierung an der Feier zur Enthüllung des Denkmals der Tausend in Quarto bei Genua, 
zur Erinnerung an die Fahrt Garibaldis nach Marsala, die beabsichtigt war, unter 
blieb daher; auch der König, der gleichfalls an der Feier teilnehmen wollte, sagte ab. 
Aus den Bericht über die letzten Kämpfe an der Sprte (vgl. S. 264) ermächtigte der 
Ministerrat den Kolonialminister, wenn nötig, den Kriegszustand in Tripolitanien 
zu erklären, sowie die notwendigen Verstärkungen dahin zu schicken. 
6. Mai. 
Die Regierung erläßt Bestimmungen über die durch die internationalen Ereignisse 
etwa nötig werdende Heimreise der im Auslande weilenden Italiener; für die Be 
dürftigen werden 6800000 Lire bereitgestellt. 
7. Mai. 
Durch königlichen Erlaß ist die gegenwärtige Session des Senats und der Kammer 
weiter bis zum 20. Mai vertagt worden. Nach den bisherigen Bestimmungen sollte die 
Kammer am 12. Mai wieder zusammentreten (vgl. S. 262). 
9. Mai. 
Der Ministerpräsident und Minister des Innern, Salandra, richtete an alle Präfekten 
folgenden telegraphischen Runderlaß: „Da sich Anzeichen von Kundgebungen gegen 
in Italien weilende ausländische Untertanen und Versuche von Beschädigungen an Woh 
nungen und Schildern ergeben haben, fordere ich die Präfekten und die ihnen unterstellten 
Organe der öffentlichen Sicherheit aus, die weitestgehende Ueberwachung auszuüben und 
jeden beleidigenden Angriff gegen Personen und Eigentum hintanzuhalten. Die erste 
Pflicht eines zivilisierten Volkes ist es, sich unter allen Umständen gewalttätiger Akte 
oder auch nur der Geringschätzung gegen irgendjemanden zu enthalten. Die Regierung 
ist entschlossen, der Erfüllung dieser Pflicht Geltung zu verschaffen." 
13. Mai. 
Der Ministerrat hat in Anbetracht dessen, daß er in bezug aus die Richtlinien der 
Regierung in der internationalen Politik der Eintracht und der Zustimmung der kon 
stitutionellen Parteien entbehrt, die angesichts des Ernstes der Lage erforderlich wären, 
beschlossen, dem König seine Demission zu überreichen. Der König hat sich seinen 
Entschluß vorbehalten. 
15. Mai 1915. 
Der Ministerrat hat die Präfekten des ganzen Königreiches ermächtigt, die Sorge für 
die Bewahrung der öffentlichen Ordnung der militärischen Gewalt zu überlassen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.