Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

236 Der Seekrieg bis zur Torpedierung der „Lusitania" 
Kapitänen und Mannschaften der Fischereidampfer Belohnungen für die Ver 
nichtung feindlicher Unterseeboote versprochen werden. Eine Belohnung von 1000 Pfund 
Sterling wird dem Kapitän eines Fischerbootes ausgesetzt, der ein feindliches Untersee 
boot in den Grund bohrt oder erbeutet, die gleiche Belohnung für einen Schiffer, der 
Informationen gibt, die zur Versenkung oder Erbeutung eines feindlichen Kriegsschiffes 
führen. Beträge von 500 Pfund Sterling werden ausgesetzt für Nachrichten über Be 
wegungen feindlicher Schiffe. Die Privatunternehmer wollten nicht hinter der Regierung 
zurückbleiben. Das Organ „Syren and Shipping" fetzte eine Belohnung von 500 Pfund 
Sterling für den ersten britischen Kauffahrer aus, der ein deutsches Tauchboot versenkt, 
und verschiedene Reeder erhöhten diese Summe aus 1160 Pfund Sterling. Ein anderer 
Reeder namens Cardiff fetzte eine Belohnung von 500 Pfund Sterling für das zweite 
Handelsschiff aus, das ein feindliches Unterseeboot vernichten würde. 
Auch in Frankreich bemühten sich einflußreiche Kreise, die Anwendung der un 
lautersten Abwehrmittel durchzusetzen. So wurde dem französischen Marineamt vorge 
schlagen, für jedes von einem deutschen Unterseeboot versenkte Schiff der Verbündeten ein 
deutsches Schiff zu versenken, von denen sich 278 in französischen Häsen befänden. 
In der Tat haben denn auch englische Handelsdampfer verschiedentlich versucht, feind 
liche Unterseeboote gegen alle Kriegsregeln durch Rammen zum Sinken zu bringen. Das 
ist verschiedentlich von der englischen Presse bestätigt worden und ergibt sich auch aus der 
nachstehenden halbamtlichen deutschen Mitteilung vom 7. März 1915. „Von der englischen 
Presse ist die Nachricht verbreitet worden, daß der früher norwegische, jetzt englische 
Dampfer „Thordis" am 28. Februar bei Beachy Head ein deutsches Unterseeboot, das 
ihn angeblich angegriffen hat, gerammt und zum Sinken gebracht habe. Bei der Be 
sichtigung des Dampfers im Dock seien wirklich Beschädigungen von Bodenplatten und 
Schraubenflügeln festgestellt worden. Wie uns von zuständiger Seite hierzu mitgeteilt 
wird, hat tatsächlich am 28. Februar ein Dampfer versucht, eines unserer Unterseeboote 
durch Rammen zum Sinken zu bringen. Das Unterseeboot hat aber nur geringfügige 
Beschädigungen erlitten und ist wohlbehalten nach seinem Ausgangshafen zurückgekehrt." 
Durch die Ausrüstung der Handelsdampfer mit Geschützen sowie Maschinengewehren 
und ihre Verwendung zu Angriffszwecken wie sie von der englischen Regierung 
angeordnet worden war (vgl. IV, S. 280), wurde die Bemannung zu Freischärlern ge 
stempelt; es steht daher völlig im Einklang mit dem Völkerrecht, wenn die deutschen 
Unterseeboote den Kampf gegen die verkappten Angreifer rücksichtslos durchführten. Wie 
hinterlistig englische Fischdampfer zu kriegerischen Zwecken benutzt wurden, ergibt sich aus 
einer anderen halbamtlichen deutschen Richtigstellung vom 27. April 1915, die lautet: „An 
läßlich der Meldung über die Versenkung des englischen Fischdampfers „St. Lawrence" durch 
ein deutsches Unterseeboot am 23. April haben die „Times" die Nachricht verbreitet, der 
Kommandant des deutschen Unterseebootes habe die Rettung zweier über Bord gesprungener 
Leute der Besatzung des Dampfers nicht gestatten wollen, so daß diese ertrunken seien. 
Hierzu wurde von maßgebender Stelle mitgeteilt: „Das deutsche Unterseeboot konnte aus 
dem Verhalten des Fischdampfers, der zuerst mit hoher Fahrt auf das Boot zuhielt, dann 
abdrehte, erkennen, daß er ein als Vorpostenboot dienendes Fahrzeug vor sich hatte. Es 
zwang den fliehenden Dampfer durch Geschützfeuer zum Stoppen, woraus der größte Teil 
der Besatzung sich in die Boote begab. Inzwischen ließen drei an Bord zurückgebliebene 
Leute Brieftauben aufsteigen und winkten dann ihre Boote heran. Als diese in der Nähe 
waren, sprangen die Leute über Bord, nur einer von ihnen wurde von den Booten 
gerettet, während die beiden übrigen ertranken. Das Unterseeboot, das zu dieser Zeit 
250 Meter vom Dampfer entfernt lag, hat in keiner Weise das Rettungswerk der Boote 
beeinträchtigt. Die Behauptung der „Times", die inzwischen auch durch den Funken-
	        
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