Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

158 Die Ereignisse an der Westfront von Mitte Januar bis Mai 1915 
Es gibt zwei Arten: Handgranaten und Patronen. 
Handgranaten. 
Die Granaten haben die Form eines Eies, ihr Durchmesser beträgt in der Mitte 
sechs Zentimeter, ihre Höhe zwölf Zentimeter, ihr Gewicht 400 Gramm. Sie sind für kleine 
Entfernungen bestimmt und haben eine Vorrichtung, um mit der Hand geworfen zu werden. 
Sie stnd mit einer Aufschrift versehen, aus der die Gebrauchsanweisung steht. An 
gezündet werden sie mit einem kleinen, an die Gebrauchsanweisung angeklebten Reibstoff, 
woraus sie fortgeworfen werden müssen. 
Die Explosion erfolgt sieben Sekunden nach der Zündung. Ein kleiner Deckel aus Messing 
und ein angeschraubter Pfropfen sichern die Zündmasse nach außen. Ihr (der Hand 
granaten) Zweck ist, die Umgebung der Stelle, an der sie platzen, unhaltbar zu machen. 
Ihre Wirksamkeit wird durch starken Wind erheblich beschränkt. 
Patronen. 
Die Patronen haben eine zylindrische Form. Ihr Durchmesser beträgt 28 Millimeter, 
ihre Höhe zehn Zentimeter, ihr Gewicht 200 Gramm. Sie sind zur Verwendung aus eine 
größere Entfernung bestimmt, als mit Handgranaten erreicht werden kann. Unter einem 
Abgangswinkel von 25 Grad gehen sie 230 Meter weit. Sie haben Zentralzündung 
und werden mit dem Leuchtkugelgewehr abgefeuert. 
Das Pulver entzündet eine kleine inwendige Zündmasse, durch welche die Patrone fünf 
Sekunden nach Verlassen des Laufes zur Entzündung gebracht wird. 
Die Patronen haben den gleichen Zweck, wie die Handgranaten, aber infolge der ganz 
geringen Flüssigkeitsmengen muß man sie in größerer Anzahl gleichzeitig abfeuern. 
Anzuwendende Vorsichtsmaßregeln beiAngrisfen auf Schützengräben, 
in die man solche Geschosse mit Erstickungsgasen geworfen hat. 
Die durch die Geschosse mit Erstickungsgasen verbreiteten Dämpfe stnd nicht tödlich, 
wenigstens nicht bei geringen Mengen, und ihre Wirkung ist nur augenblicklich, die Dauer 
der Wirkung hängt von den Luftverhältnissen ab. 
Es empfiehlt sich daher, die Schützengräben, in die solche Handgranaten geworfen 
wurden, und die der Feind trotzdem nicht geräumt hat, anzugreifen, bevor die Dämpfe 
vollständig verschwunden sind. Die Sturmtruppen müssen ferner mit Schutzbrillen ver 
sehen und außerdem darüber belehrt werden, daß die unangenehme Empfindung in Nase 
und Kehle ungefährlich ist und keine dauernde Störung zur Folge hat." 
Hier haben wir den bündigen Beweis dafür, daß die Franzosen schon vor mindestens 
einem halben Jahr Geschosse mit Stickgasen in staatlichen Werkstätten hergestellt haben. 
Die Anzahl muß so groß gewesen sein, daß sich das französische Kriegsministerium schließ 
lich veranlaßt sah, schriftliche Anweisungen über die Benutzung dieser Kampfmittel aus 
zugeben. Welche Heuchelei, wenn dieselben Leute sich darüber „entrüsten", daß die Deut 
schen viel später aus dem vorgezeichneten Wege nachgefolgt sind! Sehr bezeichnend ist 
die Wendung in der amtlichen französischen Anweisung: „Die durch die Geschosse mit 
Erstickungsgasen verbreiteten Dämpfe sind nicht tödlich, wenigstens bei geringen Mengen." 
Gerade diese Einschränkung enthält das unzweideutige Eingeständnis, daß die französischen 
Stickgase tödlich wirken, wenn sie in größerem Umfange angewendet werden. 
Wir erinnern ferner daran, daß in amerikanischen Blättern — dem „Cincinnati En- 
quirer" — und später sogar in der „New Jork Times" die Behauptung eines als maß 
gebende Persönlichkeit bezeichneten amerikanischen Chemikers veröffentlicht worden ist, 
wonach sich aus der „Lusitania" 250 000 Pfund Zinntetrachlorid befunden haben, die zur 
Herstellung von Stickgasen dienen sollten. Die Sendung war nach der Angabe des 
amerikanischen Gewährsmannes für die französische Regierung bestimmt! Diese hat also 
nicht nur vor Monaten in Amerika große Bestellungen auf Chemikalien zur Herstellung
	        
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