Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

Der Handelskrieg in der Nordsee 
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her wurden drei Leichen aufgefunden, aber auch der verwüstete Zustand vieler Gebäude 
läßt keinen Zweifel darüber, daß die Verluste schwer sein müssen." In Sh eringham 
war das Luftschiff deutlich sichtbar; seine Umrisse zeichneten sich scharf vom Nacht 
himmel ab. 
Die Erregung in England über den deutschen Luftangriff war so groß, daß von ver 
schiedenen Orten, z. B. von Deal Massenhalluzinationen berichtet werden: die Bevölkerung 
lief zusammen, alle wollten ein Luftschiff gesehen oder gehört haben. 
Natürlich behauptete die englische Presse auch diesmal wieder, der Angriff sei gegen 
unbefestigte Plätze gerichtet gewesen. In einer halbamtlichen deutschen Entgegnung heißt 
es: „Nichts weiter ist geschehen, als daß unsere Luftschiffe, um zum Angriff auf den 
befestigten Platz Great Jarmouth zu gelangen, andere Plätze überflogen haben, aus 
denen sie nachgewiesenermaßen beschossen worden sind, und deren Angriffe sie durch Ab 
werfen von Bomben erwidert haben. Dies geschah bei Nacht und bei nebligem, regnerischem 
Wetter. Hat die englische Nation, deren Flugzeuge am hellen Tage über der offenen 
Stadt Freiburg i. Br. Bomben abwarfen, deren Schiffe wiederholt offene Städte, wie 
Daressalam, Viktoria (Kamerun), Swakopmund beschossen, ein Recht, den Entrüsteten 
zu spielen, die Nation, die kein Mittel scheut, um, ungeachtet völkerrechtlicher Ausfassungen 
und Neutralitätsbestimmungen, ihre Absichten durchzuführen? Der Luftangriff ist ein 
anerkanntes Mittel moderner Kriegführung, sofern er sich innerhalb der allgemein völker 
rechtlichen Grundsätze hält. Unsere Luftschiffe haben sich innerhalb der Grenzen gehalten. 
Die deutsche Nation ist durch Großbritannien gezwungen worden, um ihr Leben zu 
kämpfen. Sie kann nicht gezwungen werden, aus irgend ein Mittel legitimer Selbst 
verteidigung zu verzichten, und wird auch nicht darauf verzichten, im Vertrauen auf ihr 
gutes Recht." 
Der Handelskrieg in der Nordsee 
Vorbemerkung 
Wie schon früher (vgl. II, S. 259), werden auch in diesem Abschnitt die einzelnen 
Meldungen über die durch Minen, Unterseeboote und andere Kriegsschiffe verursachten 
Verluste von Handelsschissen nicht wiedergegeben. Da zusammenfassende Ziffern 
noch nicht vorliegen, können erst später Angaben darüber folgen. 
Zur Minengefahr in der Nordsee 
Man erinnert sich, daß die englische Regierung bei der diplomatischen Auseinander 
setzung über das Minenlegen in der Nordsee (vgl. II, S. 259 ff.) gegen Deutschland 
den Vorwurf erhob, es habe auch auf hoher See, besonders auf den Handelsstraßen der 
Nordsee Minen legen lassen, die überdies, was die Verankerung betreffe, nicht den 
völkerrechtlichen Vorschriften entsprächen. Diese Beschuldigungen erfahren durch folgende 
holländische Meldung eine eigentümliche Beleuchtung: „Während des ersten Kriegshalb 
jahrs wurden insgesamt 234 Minen an der holländischen Küste angespült, darunter 113 
englische, 42 französische und drei deutsche." Auch aus Schweden und Norwegen kommen 
fortwährend Meldungen über das Antreiben englischer — und nur englischer — Kon 
taktminen. Das läßt darauf schließen, daß England auch aus hoher See Minen aus 
gelegt hat. Dadurch erklärt sich auch die ständig wachsende Zahl aus hoher See ge 
sunkener Handelsschiffe. In Küstengewässern verankerte Minen sind der Gefahr des 
Losreißens viel weniger ausgesetzt. Außerdem muß auch die Konstruktion der englischen 
Minen höchst mangelhaft sein; sonst ließe sich die hohe Zahl der angeschwemmten Minen 
gleichwohl nicht erklären.
	        
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