Volltext: Der Völkerkrieg Band 3 (3 / 1915)

168 Die russischen Kriegsschauplätze bis zur Winterschlacht in Masuren 
Von der Verwaltung der von den Verbündeten 
besetzten Teile Russisch-Polens 
5. Januar 1915. 
Für die von den deutschen Truppen besetzten Gebietsteile von Russisch-Polen 
ist eine Zivilverwaltung eingesetzt worden. Zum Verwaltungschef wurde der 
Regierungspräsident z. D. v. Brandenstein unter Beilegung des Prädikats Exzellenz 
ernannt. Der Verwaltungschef wird seinen Sitz zunächst in Posen nehmen. 
28. Januar 1915. 
Der Geheime Oberregierungsrat und vortragende Rat in der Reichskanzlei von 
Oppen ist zum Polizeipräsidenten von Lodz und Umgebung ernannt worden. 
Ende Februar 1915. 
Nach einer Bekanntmachung des k. u. k. Armeekommandos gingen die Bezirke 
Czenstochau,Petrikau,Laski und Nowo-R ad omsk in österreichische Ver 
waltung über. Die in polnischer Sprache abgefaßte Bekanntmachung lautet zu deutsch: 
„Die Territorien des Königreichs Polen, die dem ruMchen Reiche durch die k. u. k. 
Armee weggenommen sind, erhalten österreichische Verwaltung. In den Bezirken und 
Gemeinden werden Gerechtigkeit und Wohlwollen herrschen. Die Verwaltung des Petri 
kauer Bezirkes, wozu von jetzt ab auch jene Ortschaften gehören, in denen diese Bekannt 
machung veröffentlicht wird, übernimmt das Territorialkommando in Nowo-Radomsk. Alle 
grundsätzlichen Privatgesetze und Rechtsnormen, die bisher im Königreich Polen galten, 
bleiben in Kraft, soweit nicht besondere Gründe Seine k. u. k. Majestät zu Abänderungen 
bewegen werden. Infolge des herrschenden Kriegszustandes ist es im Interesse der 
Armee und der Zivilbevölkerung nicht erlaubt, in nächster Zeit aus den Bezirken folgende 
Bedarfsartikel auszuführen: Getreide, Kartoffeln, Heu, Stroh, Tierfelle, Petroleum, alle 
Lebensmittel, Vieh, Pferde sowie die für die Armee benötigten Materialien. Die Ver 
waltung wird trachten, der Zivilbevölkerung alle Kriegslasten zu mildern. Denkt daran 
und helft gutwillig dabei mit." K. u. k. Armeekommando. 
* * * 
Die Bevölkerung Russisch-Polens, schon zu Friedenszeiten mit Gütern 
nicht reich gesegnet, leidet während des Krieges doppelt schwer unter der wirtschaftlichen 
Not, die sich infolge des strengen Winters noch verschärft hat; die Industrie ist zum 
Stillstand gekommen, die Nahrungsmittel sind erschöpft. Es fehlt vor allem an Brot und 
Kohlen. Die Gefahr, daß Seuchen ausbrechen, ist nahe gerückt und muß mit allen Mit 
teln abgewendet werden. Nachdem daher bereits im November 1914 auf Veranlassung 
des deutschen Generalkommandos in Myslowitz eine Versammlung von Vertrauens 
männern aus den benachbarten Ortschaften Maßregeln besprochen hatte, durch die einer 
drohenden Hungersnot vorgebeugt werden könne, ist Anfang Februar 1915 zur Lösung 
dieser mildtätigen und wirtschaftlich-sozialen Aufgabe ein Zentralhilfskomitee in 
Berlin gegründet worden, dessen Vorsitz der F ü r st von H a tz f e l d t übernahm. 
Die Fürsorge der deutschen Verwaltung für die Bewohner der besetzten 
Gebiete Polens kommt deutlich in den umsichtigen Anordnungen des deutschen Gouver 
neurs in L o d z zum Ausdruck. So wurden, nach der „Neuen Lodzer Zeitung" der Stadt 
Lodz sowohl Kohlen wie Lebensmittel (Mehl, Reis, Salz, Schmalz usw.) zur Verfügung 
gestellt. Ilm zu verhindern, daß die Bürger und das Militär durch Lebensmittelwucher 
ausgebeutet werden, hat der Gouverneur mit schwerer Strafandrohung für die Zuwider 
handlung Höchstpreise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände festgesetzt, die in der 
Hauptsache den Preisen in Westdeutschland entsprechen.
	        
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