Volltext: Kommentar zu den deutschen Dokumenten zum Kriegsausbruch (5 / 1920)

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fassung über die Tragweite der deutschen Mobilmachung schon 
einmal am 26. Juli und dreimal am 29. nach Petersburg gedrahtet 
worden war (D. Nr. 219, 342, 359, 380), so daß eine nochmalige 
Wiederholung überflüssig war und dem deutschen Ultimatum eine 
weitere, unerwünschte Schärfe gegeben hätte. 
VIII. Die Kriegserklärungen an 
Rußland und Frankreich 
Die auf zwölf Stunden befristete Anfrage an Rußland 
wurde vom deutschen Botschafter in Petersburg um Mitternacht 
vom 31. Juli zum 1. August übergeben (D. Nr. 536). Der russische 
Außenminister „verwies wieder auf technische Unmöglichkeit, 
Kriegsmaßnahmen einzustellen, und versuchte, mich (den Bot¬ 
schafter), von neuem zu überzeugen,“ daß die russische Mobil¬ 
machung mit der deutschen, „nicht zu vergleichen sei“. Sasonow 
erinnerte sich also sehr wohl an das, was ihm viermal über die 
Bedeutung der deutschen Mobilmachung gesagt worden war. Die 
Kritik, daß „selbst der leiseste Hinweis“ fehlte, daß „die Mobil¬ 
machung Deutschlands gleichbedeutend sei mit einer Kriegs¬ 
erklärung“ (K. Seite 139) — genauer: mit „Krieg“ — ist sonach 
unbegründet und verfehlt. Auf die Frage nun, ob Rußland Frieden 
zu halten gewillt sei, „auch falls eine Einigung mit Oesterreich 
nicht erfolge“, wurde keine bejahende Antwort erteilt. Die Stunde 
des Eintreffens der am 1. August, 1° vormittags, abgesandten 
Meldung über die vorstehende Unterredung ist ausnahmsweise in 
den Akten nicht vermerkt. Der Bericht muß jedoch bei der um die 
Mittagszeit abgehaltenen Sitzung des Bundesrats (D. Nr. 553) 
schon Vorgelegen haben, wurde jedoch nicht als Antwort auf den 
Inhalt der gestellten Frage angesehen, denn der Reichsklanzler er¬ 
klärte einerseits, die Antwort sei um 12° mittags fällig gewesen, 
was die Kenntnis der Anfrage um Mitternacht voraussetzt, anderer¬ 
seits erklärte er, noch nicht zu wissen, wie die Antwort laute. 
Die auf 18 Stunden befristete Anfrage an Frankreich wurde 
in Paris am 31. Juli, 7° abends, gestellt (D. Nr. 528). Der fran¬ 
zösische Ministerpräsident leugnete hierbei, von der russischen 
allgemeinen Mobilmachung Kenntnis zu haben, obwohl, wie wir 
jetzt wissen, schon am, frühen Morgen ein Telegramm der Peters¬ 
burger Botschaft mit dieser Nachricht eingetroffen war (Weißbuch 
Juni 1919, Seite 207). Die Frist lief also bis 1. August, 1° nach¬ 
mittags. Um diese Stunde gab der französische Minister-
	        
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