Volltext: Johannes Bünderlin von Linz und seine Stellung zu den Wiedertäufern

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Im Jahre 1528 wurde in denselben österreichischen Erb¬ 
landen eine Visitation und Inquisition zu dem Zwecke einge¬ 
richtet, um Nachforschung zu pflegen, ob die Unterthanen dem 
Generalmandat vom vorigen Jahre nachgekommen seien, und wie 
allfällig entdeckten Mängeln abzuhelfen sei. 
Am 24. März 1528 wurde diese Visitation durch ein öffent¬ 
liches königliches Patent bekanntgemacht. 
Die theologische Facultät in Wien erhielt den Auftrag: 
1. Alle Artikel aus der Schrift zusammenzustellen, durch 
welche die lutherische Lehre widerlegt wird. 
2. Eine Uebersetzung des neuen Testamentes zu veranlassen, 
durch welche die Irrthümer in der lutherischen Uebersetzung 
beseitiget würden. 
Am 20. Juli 1529 erschien sodann ein neues Mandat, durch 
welches angeordnet wird, dass die Ketzer landgerichtsordnungs- 
mässig zu processieren und hochmalefizisch zu bestrafen seien. 
Wenige Tage darauf, 24. Juli 1529, wurde durch ein könig¬ 
liches Patent die Errichtung von Buchdruckereien und die Heraus¬ 
gabe gedruckter Bücher neuerlich von der Bewilligung der Obrig¬ 
keit abhängig gemacht und denjenigen, welche verbotene 
sectiererische Bücher drucken oder feilhalten, der Tod des Er¬ 
tränkens angedroht, die Bücher aber sollten verbrannt werden.
	        
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